Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Mit wirksamer Zustellung des Pfändungsbeschlusses beginnen Ihre Pflichten im Hinblick auf die Entgeltpfändung. Sie erfahren von einer Entgeltpfändung mit der Zustellung eines schriftlichen Pfändungsbeschlusses. Diesen erhalten Sie vom zuständigen Vollstreckungsgericht. Die Zustellung des Beschlusses erfolgt durch den Gerichtsvollzieher selbst oder durch die von ihm beauftragte Post. Damit startet für Sie das Verfahren. Lesen Sie hier, welche Pflichten dies für Sie auslöst.
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