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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
So wehren Sie sich gegen unberechtigte Pfändungen
Erhalten Sie den Pfändungsbeschluss, prüfen Sie ihn umfassend und sofort. Stimmt etwas nicht, sollten Sie „Erinnerung“ (so wird der Rechtsbehelf im Pfändungsverfahren genannt) einlegen – oder den Mitarbeiter auf die Möglichkeit aufmerksam machen, selbst Rechtsmittel einzulegen.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
So erstellen Sie eine wasserdichte Reihenfolge, wenn Sie es mit mehreren Gläubigern des Mitarbeiters zu tun haben
Zu einer Lohnpfändung kommt es immer dann, wenn der betreffende Arbeitnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. In solchen Fällen stellen sich oft gleich mehrere Gläubiger auf einmal bzw. kurz hintereinander ein. Nicht alle können vollständig aus dem Entgelt bedient werden. Ihre Aufgabe ist es dann zusätzlich, eine rechtssichere Rangfolge zu erarbeiten. Hierfür gibt es feststehende Vorschriften.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Wie Sie die Beträge in der amtlichen Tabelle je nach Unterhaltspflichten richtig ablesen
Die Unterhaltsverpflichtungen des Mitarbeiters sind im Rahmen einer Lohnpfändung sehr wichtig für Sie. Denn sie entscheiden darüber, wie viel vom Entgelt gepfändet werden kann. Gehen Sie von Verpflichtungen aus, die nicht existieren, oder übersehen Sie Unterhaltsberechtigte, können Gläubiger und/oder der Mitarbeiter Ansprüche gegen Ihren Betrieb haben. Sie benötigen deshalb detaillierte und richtige Angaben. Lesen Sie hier, wie Sie diese erhalten.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Wann Ihre Pflichten vorläufig – und endgültig – erledigt sind
Für Sie als Entgeltabrechner ist nicht nur der Beginn einer Entgeltpfändung wichtig, sondern auch deren exaktes Ende. Dieses ergibt sich aus den jeweiligen Umständen. Lesen Sie hier, wann Sie eine Entgeltpfändung als abgeschlossen betrachten können. Grundsätzlich ist im Pfändungsbeschluss keine Begrenzung der Pfändung angegeben. Sie endet normalerweise erst nach der völligen Tilgung der Schuld.
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„Bevorrechtigt“ versus „nicht bevorrechtigt“: Warum die Gläubigerkategorie eine Rolle spielt
Einen wichtigen Schritt für die Ermittlung des pfändbaren Einkommens nehmen Sie bereits vor der eigentlichen Berechnung vor: Stellen Sie zunächst fest, mit welcher Art Gläubiger Sie es zu tun haben. Davon hängt ab, wie Sie rechnen. Welcher Gläubiger das Entgelt des Mitarbeiters pfändet, erfahren Sie aus dem Pfändungsbeschluss.
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So erteilen Sie diese wichtige Auskunft in jedem Fall wasserdicht
Zusammen mit dem Pfändungsbeschluss erhalten Sie normalerweise eine Aufforderung des Gläubigers, nach § 840 Zivilprozessordnung (ZPO) eine sogenannte Drittschuldnererklärung abzugeben. Auch das entsprechende Formular wird Ihnen zugestellt. Mit diesem Nachweis geben Sie dem Gläubiger Auskunft über die Lohnansprüche des betroffenen Mitarbeiters. Ihr Unternehmen ist zur Abgabe der Erklärung verpflichtet.
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Diese Pflichten haben Sie ab der ersten Minute einer Pfändung
Mit wirksamer Zustellung des Pfändungsbeschlusses beginnen Ihre Pflichten im Hinblick auf die Entgeltpfändung. Sie erfahren von einer Entgeltpfändung mit der Zustellung eines schriftlichen Pfändungsbeschlusses. Diesen erhalten Sie vom zuständigen Vollstreckungsgericht. Die Zustellung des Beschlusses erfolgt durch den Gerichtsvollzieher selbst oder durch die von ihm beauftragte Post. Damit startet für Sie das Verfahren. Lesen Sie hier, welche Pflichten dies für Sie auslöst.
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