Die Inflationsausgleichsprämie, die Sie Ihren Mitarbeitern bis Ende letzten Jahres steuer- und beitragsfrei zahlen konnten, beschäftigt derzeit die Gerichte. Dabei geht es regelmäßig um die Frage, ob und nach welchen Kriterien Sie Mitarbeiter von der Zahlung ausnehmen durften. So ist es auch in den zwei folgenden Fällen – jeweils mit positivem Ausgang für den Arbeitgeber.