Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
In der betrieblichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer anderer Firmen Arbeitsleistungen in Ihrem Betrieb erbringen. Auf welcher Grundlage dies erfolgt, kann eine Streitfrage vor dem Arbeitsgericht werden. Fremde Arbeitnehmer könnten sich auf eine
illegale Arbeitnehmerüberlassung berufen. Als „Entleiher“ hätten Sie dann plötzlich kraft Gesetzes einen Arbeitnehmer mehr. Eine Besonderheit gilt beim Einsatz von Arbeitnehmern in Konzernunternehmen. Hier hat der Gesetzgeber eine Erleichterung vorgesehen, um den Arbeitgeber bürokratisch nicht zu überfrachten. Doch auch diese Ausnahme hat Voraussetzungen.
Leiharbeit