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Enthalten in Personal aktuell
Wen durften Sie von der Inflationsprämie ausnehmen? BAG bringt Klarheit für Haustarifverträge und Leiharbeit
Die Inflationsausgleichsprämie, die Sie Ihren Mitarbeitern bis Ende letzten Jahres steuer- und beitragsfrei zahlen konnten, beschäftigt derzeit die Gerichte. Dabei geht es regelmäßig um die Frage, ob und nach welchen Kriterien Sie Mitarbeiter von der Zahlung ausnehmen durften. So ist es auch in den zwei folgenden Fällen – jeweils mit positivem Ausgang für den Arbeitgeber.
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Equal Pay gilt für Leiharbeitnehmer nicht uneingeschränkt
Leiharbeitnehmer sorgen dafür, dass in Ihrem Unternehmen kurzfristig personelle Engpässe abgefedert werden können. Für diesen flexiblen Personaleinsatz hat der Gesetzgeber grundsätzlich vorgesehen, dass Leiharbeitnehmer den gleichen Lohn wie die vergleichbare Stammbelegschaft erhalten müssen. Aber dieser Equal-Pay-Grundsatz gilt nicht uneingeschränkt. In einem Tarifvertrag können Ausnahmen vorgesehen werden. Außerdem dürfen bei dem Lohnvergleich nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden.
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
So setzen Sie Leiharbeitnehmer in Ihrem Betrieb richtig ein
Der Gesetzgeber hat die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) stark reglementiert. Damit soll Missbrauch verhindert und die Position von Leiharbeitnehmern gestärkt werden. Gleichwohl stellt Zeitarbeit unverändert eine attraktive Lösung für flexiblen Personalbedarf dar und ist damit für viele Unternehmen fester Bestandteil des Personalmanagements.
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Spreading ideas
Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Einsatz von Leiharbeitnehmern während eines Streiks?
Jeder Streik kostet Zeit und Geld. Deshalb werden viele Arbeitgeber seit jeher kreativ, wenn es darum geht, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Viele Ideen beschäftigen dann im Rahmen von Eilverfahren die Arbeitsgerichte. Leiharbeitnehmer dürfen nach der gesetzlichen Regelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz seit geraumer Zeit nicht mehr als sogenannte Streikbrecher eingesetzt werden. Doch wann ist dies der Fall und wann ist der Einsatz von Leiharbeitnehmern trotz Streiks weiterhin möglich?
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Kein Konzernprivileg bei Einstellung nur zur Überlassung
In der betrieblichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer anderer Firmen Arbeitsleistungen in Ihrem Betrieb erbringen. Auf welcher Grundlage dies erfolgt, kann eine Streitfrage vor dem Arbeitsgericht werden. Fremde Arbeitnehmer könnten sich auf eine illegale Arbeitnehmerüberlassung berufen. Als „Entleiher“ hätten Sie dann plötzlich kraft Gesetzes einen Arbeitnehmer mehr. Eine Besonderheit gilt beim Einsatz von Arbeitnehmern in Konzernunternehmen. Hier hat der Gesetzgeber eine Erleichterung vorgesehen, um den Arbeitgeber bürokratisch nicht zu überfrachten. Doch auch diese Ausnahme hat Voraussetzungen.
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