Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Erhalten die Mitarbeiter Ihres Unternehmen Entgelt-Extras wie Mahlzeiten, Internetzuschüsse oder Erholungsbeihilfen? Für einige dieser Leistungen können Sie die Lohnsteuer pauschalieren. Wann immer sich diese Möglichkeit bietet, sollten Sie sie nutzen, denn: Durch die Pauschalierung erreichen Sie Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung. Dadurch ersparen Sie Ihrem Unternehmen und dem betreffenden Mitarbeiter einiges an Abgaben. Nach einem Urteil des Sächsischen Landessozialgerichtes (LSG) bleibt die Beitragsfreiheit sogar bestehen, wenn ein Arbeitgeber aus Versehen die falsche Pauschalierungsgrundlage anwendet (LSG, Urteil vom 27.5.2026, Az. L 1 BA 20/22). Die Entscheidung zeigt, wie viel Spielraum Lohnsteuerpauschalierung beim Einsparen von Abgaben bietet.
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