Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Mitarbeiter, die arbeiten, wenn andere normalerweise frei haben – also an Sonntagen, Feiertagen oder nachts –, sollten extra entlohnt werden. Eine geeignete und günstige Möglichkeit sind Zuschläge (sogenannte SFN-Zuschläge). Diese können lohnsteuer- und beitragsfrei bleiben. Andererseits werden sie zur Phantomlohnfalle, wenn die betreffenden Mitarbeiter krank oder im Urlaub sind, wie eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) zeigt (Az. B 12 BA 5/22 R). Das Urteil ist zwar bereits über ein Jahr alt, wurde aber erst kürzlich veröffentlicht und die Thematik ist aktueller denn je. Die Urteilsbegründung zeigt, wie eine häufige Sozialversicherungsfalle bei SFN-Zuschlägen vermieden werden kann.
ArbeitsrechtGehaltsextras