Muss Ihr Unternehmen aufgrund wirtschaftlicher Engpässe die Arbeitszeit der Mitarbeiter reduzieren, kann das Kurzarbeitergeld eine sinnvolle Unterstützung sein. Allerdings dürfen Sie diese Hilfe nur für echte Arbeitsverhältnisse beantragen. Ein gerade veröffentlichtes Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Hessen zeigt, welche Kriterien eine Beschäftigung erfüllen muss, um „antragstauglich“ zu sein. Zudem macht das Urteil klar, dass ein Scheinarbeitsverhältnis sofort durchfällt (Urteil vom 21.11.2025, Az. L 7 AL 5/23).