Bis spätestens 31.3.2026 wird Ihre Meldung über die Anzahl der schwerbehinderten Mitarbeiter, die in Ihrem Unternehmen beschäftigt sind, fällig. Beschäftigt Ihr Unternehmen zu wenige schwerbehinderte Mitarbeiter, sind Sie verpflichtet, eine Ausgleichsabgabe zu ermitteln und zu überweisen. Lesen Sie hier, wie Sie diese Aufgabe rechtzeitig und richtig erledigen.