Suchergebnisse

42 Treffer
Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Einladungs-E-Mail kommt nicht an: Schwerbehinderter Bewerber hat keinen Anspruch auf Entschädigung
Im Bewerbungsverfahren ist für Sie als Arbeitgeber, egal ob öffentlicher oder privater, immer besondere Vorsicht geboten. Die kleinsten Fehler können Ihnen teuer zu stehen kommen. Das fängt bei einer unbedachten Formulierung in der Stellenanzeige an und endet bei formellen Verstößen im Einladungsverfahren. Im nachfolgenden Fall hatte der Arbeitgeber Glück, dass er das Gericht davon überzeugen konnte, dass der Fehler nicht in seiner Sphäre geschehen sein kann.
Vorschau anzeigen
Smart law, legal advice icons and savvy lawyer working tools in lawyers office
Enthalten in Personal aktuell
Eine Kündigung gegenüber Schwerbehinderten ist möglich
Schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter Ihres Betriebs genießen besonderen Kündigungsschutz. Bei diesem Personenkreis ist die ordentliche Kündigung trotz des Sonderkündigungsschutzes nicht ausgeschlossen. Wie Sie vorgehen, zeigen wir Ihnen im Folgenden.
Vorschau anzeigen
Enthalten in Personal aktuell
Schwerbehinderte Mitarbeiter – Inklusion geht alle Arbeitgeber an!
Viele Arbeitgeber tun sich immer noch schwer, wenn es um den Einsatz schwerbehinderter Mitarbeiter geht. Daher stagnieren die Zahlen beschäftigter schwerbehinderter Menschen. Tatsache ist, dass immer noch viele Vorbehalte, Berührungsängste und Vorurteile existieren, wenn es konkret um den Einsatz von Menschen mit Behinderung geht.
Vorschau anzeigen
Filter
Sortieren nach: