Haben auch in Ihrem Unternehmen E-Autos als Firmenwagen Einzug gehalten? Oder denkt man gerade über eine Einführung nach? Mitarbeiter, die mit einem E-Firmenfahrzeug ausgestattet werden, profitieren ebenso wie ihr Arbeitgeber von Steuererleichterung. Auch Arbeitgeberleistungen rund um das Aufladen von E-Fahrzeugen sind vergünstigt. Wie weit die steuerliche Förderung geht und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, klärt ein aktuelles Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) vom 11.11.2025 (GZ: IV C 5 - S 2334/00087/014/013 DOK: COO.7005.100.3.13213586).