Wenn Sie einem Mitarbeiter einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen, wollen Sie hierfür nicht mit Nachzahlungen an den Mitarbeiter oder die Sozialversicherungsträger bestraft werden. Genau hierzu können Sie aber verpflichtet werden, wenn Ihre Geldzahlungen an den Mitarbeiter infolge des Dienstwagens seinen individuellen Pfändungsfreibetrag und/oder den gesetzlichen Mindestlohn unterschreiten. Damit es so weit nicht kommt, beachten Sie folgende drei Tipps.