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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
E-Autos: So rechnen Sie den Strom für Mitarbeiter nach neuesten Vorgaben betriebsprüfungssicher ab
Haben auch in Ihrem Unternehmen E-Autos als Firmenwagen Einzug gehalten? Oder denkt man gerade über eine Einführung nach? Mitarbeiter, die mit einem E-Firmenfahrzeug ausgestattet werden, profitieren ebenso wie ihr Arbeitgeber von Steuererleichterung. Auch Arbeitgeberleistungen rund um das Aufladen von E-Fahrzeugen sind vergünstigt. Wie weit die steuerliche Förderung geht und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, klärt ein aktuelles Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) vom 11.11.2025 (GZ: IV C 5 - S 2334/00087/014/013 DOK: COO.7005.100.3.13213586).
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Enthalten in Personal aktuell
E-Autos: So rechnen Sie den Strom für Mitarbeiter nach neuesten Vorgaben betriebsprüfungssicher ab
Haben auch in Ihrem Unternehmen E-Autos als Firmenwagen Einzug gehalten? Oder denken Sie gerade über eine Einführung nach? Mitarbeiter, die mit einem E-Firmenfahrzeug ausgestattet werden, profitieren ebenso wie ihr Arbeitgeber von Steuererleichterungen. Auch Arbeitgeberleistungen rund um das Aufladen von E-Fahrzeugen sind vergünstigt. Wie weit die steuerliche Förderung geht und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, klärt ein aktuelles Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern vom 11.11.2025 (GZ: IV C 5 - S 2334/00087/014/013 DOK: COO.7005.100.3.13213586).
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Enthalten in Personal aktuell
Dienstwagen statt Mindestlohn: Das wird doppelt teuer
Ein zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen kann für Sie und Ihren Mitarbeiter attraktiv sein. Allerdings sollten Sie einen Dienstwagen immer zusätzlich zum gesetzlichen Mindestlohn gewähren, der ab dem 1.1.2026 bei 13,90 € pro Stunde liegt. Andernfalls riskieren Sie die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (Bundessozialgericht (BSG), 13.11.2025, B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R).
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Enthalten in Erfolgreich Führen & Motivieren
Freistellungsklauseln im Arbeitsvertrag bringen nichts
Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, wonach Arbeitgebende berechtigt sind, Mitarbeitende nach der Kündigung unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freizustellen. Rechtlich hat eine solche Klausel keine Wirkung. Das zeigt das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen vom 22.5.2025 (5 SLa 249/25).
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A judges gavel rests on a wooden table near a scale of justice
Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Fehlerhaftes Fahrtenbuch: Das Finanzamt darf nicht einfach von einer Privatnutzung ausgehen
Findet ein Betriebsprüfer ein Fahrtenbuch vor, das nicht den Anforderungen entspricht, rechnet er normalerweise mit einer privaten Nutzung in Höhe von monatlich 1 % des Fahrzeug-Bruttolistenpreises. Das darf er aber nur, wenn es auch Anhaltspunkte für eine private Nutzung des Firmenwagens hat (Finanzgericht Düsseldorf, 30.6.2025, Az. 14 K 1478/22 L,H(L)).
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Woman judge hand holding gavel to bang on sounding block in the court room.
Enthalten in Personal aktuell
Dienstwagen trotz langer Krankheit: Nur bei eindeutiger Regelung trägt Ihr Mitarbeiter die Leasingraten
Ein auch zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen gilt immer als Teil der Vergütung Ihres Mitarbeiters. Sie können ihn daher zurückfordern, wenn der Vergütungsanspruch entfällt, z. B. wegen Elternzeit oder langer Krankheit. Umgekehrt dürfen Sie aber nicht ohne Weiteres die Übernahme der Leasingraten vom Mitarbeiter verlangen, wenn Sie auf die Rückforderung verzichten, obwohl Sie hierzu berechtigt wären (Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen, 16.5.2025, 10 SLa 1164/24).
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Firmenwagen kann nach Betriebsübergang entzogen werden
Ein Betriebsübergang hält viele Fallstricke bereit. So ist auch zu klären, welche Regelungen nach einem Betriebsübergang weiter anzuwenden sind. Schließlich haben Sie ein Interesse daran, dass für die Mitarbeiter Ihres neuen Betriebs keine Sonderregelungen gelten.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Entgeltfortzahlung & Krankengeld: Wann Mitarbeiter den Firmenwagen behalten dürfen
Hat ein Mitarbeiter einen Firmenwagen, den er auch privat nutzen darf, ist diese Berechtigung Teil der Entlohnung. Sie darf dem Beschäftigten bei Arbeitsunfähigkeit deshalb nicht einfach entzogen werden. Ein gerade veröffentlichtes Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) (vom 16.5.2025, Az. 10 SLa 1164/24, Revision nicht zugelassen) stellt klar, was während der Entgeltfortzahlung und bei Krankengeldbezug im Hinblick auf einen Firmenwagen konkret gilt.
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