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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
„Catch-All-Klausel“ nach Arbeitsverhältnis wirkungslos
Mitarbeiter in zentralen Funktionen Ihres Unternehmens erlangen zwangsläufig Kenntnis von sensiblen Informationen, etwa über Geschäftszahlen oder Know-how. Für effektiven Schutz dieser Informationen sollten Sie Vorkehrungen treffen. Das gilt auch über das Arbeitsverhältnis hinaus.
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Business people shaking hands , finishing up a meeting to sign a new contract
Enthalten in Personal aktuell
Pauschale Verschwiegenheitsklausel schützt Ihre Geschäftsgeheimnisse nicht – so machen Sie es besser!
Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihren Mitarbeitern untersagen, Ihre Geschäftsgeheimnisse anderweitig zu nutzen oder weiterzugeben? Über diese Frage besteht auch knapp 6 Jahre nach Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) noch Rechtsunsicherheit. Das im Januar veröffentlichte Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 17.10.2024 (8 AZR 172/23) zeigt nun: Ohne ein umfassendes und konkretes Schutzkonzept stehen Sie weitgehend schutzlos da.
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Hüten Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse wie Ihren Augapfel! Mit diesen Klauseln schützen Sie Ihr Unternehmen zusätzlich
Bei den bisher im aktuellen Themenspezial behandelten Vertragsklauseln handelte es sich vordergründig um die Haupt- und Rahmenbedingungen. Das Fundament eines jeden Arbeitsvertrages. Für Sie als Arbeitgeber geht es jedoch noch um viel mehr. Das höchste Gut Ihres Unternehmens steckt meist im Detail. Insbesondere im herstellenden Gewerbe kommt es darauf an, dass etwaige Konkurrenten nicht einfach mit dem „Kopieren“ anfangen können. Um sich gegen Plaudertaschen abzusichern, bieten sich die nachfolgenden Regelungen an.
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