Wenn eine Mitarbeiterin schwanger wird, müssen Sie mit Ausfallzeiten aufgrund von Beschäftigungsverboten während der
Schwangerschaft und Stillzeit sowie der gesetzlichen Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung rechnen. Während dieser Ausfallzeiten zahlen Sie Ihrer Mitarbeiterin den sogenannten Mutterschutzlohn bzw. einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Deren Berechnung ist kompliziert. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 9.9.2025 (5 AZR 286/24) macht die Berechnung bei Mitarbeiterinnen mit schwankendem Gehalt noch einmal komplizierter.