Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot sollten Sie mit Arbeitnehmern vereinbaren, die nach Ende des Arbeitsverhältnisses durch das Abwerben von Kunden oder eine Konkurrenztätigkeit erheblichen wirtschaftlichen Schaden bei Ihnen verursachen können. Ihre Gegenleistung, die Karenzentschädigung, ist dann gut investiert. Gleichwohl kann auch bei der Karenzentschädigung Streit entstehen.
Schließlich sind die Regelungen zur Berechnung durchaus komplex und es werden auch Leistungen jenseits des Gehalts mit einbezogen.