Dass Ihre Arbeitnehmer nicht gleichzeitig als Konkurrenten zu Ihrem Unternehmen tätig werden dürfen, ist eine Selbstverständlichkeit. Doch manche Arbeitnehmer setzen sich darüber hinweg und wildern in Ihrem Revier. Eine unerlaubte Konkurrenztätigkeit kann das
Unternehmen erheblich schädigen und sogar eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen. Auch in einem solchen Fall ist jedoch – wie immer – eine umfangreiche Interessenabwägung vorzunehmen.