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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Unerlaubte Konkurrenz­tätigkeit rechtfertigt Kündigung
Dass Ihre Arbeitnehmer nicht gleichzeitig als Konkurrenten zu Ihrem Unternehmen tätig werden dürfen, ist eine Selbstverständlichkeit. Doch manche Arbeitnehmer setzen sich darüber hinweg und wildern in Ihrem Revier. Eine unerlaubte Konkurrenztätigkeit kann das Unternehmen erheblich schädigen und sogar eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen. Auch in einem solchen Fall ist jedoch – wie immer – eine umfangreiche Interessenabwägung vorzunehmen.
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Business man sending resignation letter to boss and Holding Stuff Resign Depress or carrying cardboard box by desk in office.
Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
So schützen Sie sich wirksam vor Konkurrenztätigkeit
Arbeitnehmer, die Ihnen nach Ende des Arbeitsverhältnisses Konkurrenz machen, können zu erheblichen Umsatzrückgängen führen. Dem können Sie mit einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot vorbeugen. Allerdings ist dies nicht kostenlos zu haben und es müssen Fallstricke bei der Formulierung der Klauseln beachtet werden, damit das Wettbewerbsverbot auch seine Wirkung entfalten kann.
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Entschädigung kann auch Aktienoptionsrechte erfassen
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot sollten Sie mit Arbeitnehmern vereinbaren, die nach Ende des Arbeitsverhältnisses durch das Abwerben von Kunden oder eine Konkurrenztätigkeit erheblichen wirtschaftlichen Schaden bei Ihnen verursachen können. Ihre Gegenleistung, die Karenzentschädigung, ist dann gut investiert. Gleichwohl kann auch bei der Karenzentschädigung Streit entstehen. Schließlich sind die Regelungen zur Berechnung durchaus komplex und es werden auch Leistungen jenseits des Gehalts mit einbezogen.
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Business people shaking hands , finishing up a meeting to sign a new contract
Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Abwerbung von Mitarbeitern – Der Kampf ist eröffnet!
Als potenzieller Arbeitgeber konkurrieren Sie auf dem Markt um die besten Köpfe. Schließlich sind Sie auf motivierte und qualifizierte Arbeitnehmer angewiesen, um Ihre Aufgaben erfüllen zu können. Besonders ärgerlich ist es aber, wenn Konkurrenten Ihre Mitarbeiter aus laufenden Arbeitsverhältnissen abwerben wollen. Dies können Sie kaum unterbinden. Da hilft es nur, den eigenen Mitarbeitern aufzuzeigen, dass Sie der richtige Arbeitgeber sind. Abwerbeversuche eigener Mitarbeiter gegenüber Kollegen können Sie jedoch unterbinden und im Extremfall sogar gerichtlich untersagen lassen.
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Business people shaking hands , finishing up a meeting to sign a new contract
Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Verschwiegenheitspflichten & Wettbewerbsverbote: Mitarbeiterloyalität sichern und auf Verstöße reagieren
Als Arbeitgeber erwarten Sie völlig zu Recht, dass Mitarbeiter ihre ganze Kraft für Ihr Unternehmen einsetzen. Indiskretionen oder Nebentätigkeiten sind hiermit regelmäßig nicht vereinbar. Doch mit den richtigen Regelungen im Arbeitsvertrag verdeutlichen Sie nicht nur, dass Sie einen loyalen Umgang erwarten, sondern können auch konsequent gegen „Plaudertaschen“ und Konkurrenten aus dem eigenen Haus einschreiten.
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