Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Nach Ausspruch einer Kündigung – egal von welcher Seite – ist das Arbeitsverhältnis oftmals unter Spannung. Für Sie als Arbeitgeber wächst je nachdem, welche Position der Arbeitnehmer begleitet hat, die Gefahr, dass dieser seine restlichen Tage bei Ihnen dafür nutzen könnte, gegen Sie zu arbeiten. Aus diesem Grund enthalten viele Arbeitsverträge eine sogenannte Freistellungsregelung, nach welcher der Arbeitnehmer nach Ausspruch der Kündigung freigestellt werden könnte. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten. Nicht jeder Arbeitnehmer kann ohne jeglichen Grund einfach freigestellt werden, wie der folgende Fall zeigt.
ArbeitsvertragFreistellung