In diesem Live-Event erhalten Sie die brandaktuellen News, spannendsten Urteile und wichtigsten Entwicklungen rund um Arbeitsrecht und Personal. Günter Stein bringt Sie kompakt und praxisnah auf den neuesten Stand.
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Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
Erkranken Beschäftigte während eines Urlaubs, können sie die bereits genehmigten Urlaubstage „zurückgeben“. Während einer Freistellung, bei der ein Mitarbeiter das Guthaben aus einem Langzeitkonto beansprucht, funktioniert das aber nicht (Landesarbeitsgericht (LAG) Köln vom 10.4.2025, Az. 3 SLa 629/24). Gerade jetzt während der Erkältungszeit hat das Urteil viel praktische Relevanz.
Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, wonach Arbeitgebende berechtigt sind, Mitarbeitende nach der Kündigung unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freizustellen. Rechtlich hat eine solche Klausel keine Wirkung. Das zeigt das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen vom 22.5.2025 (5 SLa 249/25).
Wenn einer Ihrer Mitarbeiter sich um die Pflege eines nahen Angehörigen kümmert, kann er von Ihnen für eine bestimmte Zeit eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit verlangen (§§ 2, 3 Pflegezeitgesetz (PflegeZG), § 2 Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)).
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Ansprüche wann bestehen und was sie für Sie als Arbeitgeber konkret bedeuten.
Nach Ausspruch einer Kündigung – egal von welcher Seite – ist das Arbeitsverhältnis oftmals unter Spannung. Für Sie als Arbeitgeber wächst je nachdem, welche Position der Arbeitnehmer begleitet hat, die Gefahr, dass dieser seine restlichen Tage bei Ihnen dafür nutzen könnte, gegen Sie zu arbeiten. Aus diesem Grund enthalten viele Arbeitsverträge eine sogenannte Freistellungsregelung, nach welcher der Arbeitnehmer nach Ausspruch der Kündigung freigestellt werden könnte. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten. Nicht jeder Arbeitnehmer kann ohne jeglichen Grund einfach freigestellt werden, wie der folgende Fall zeigt.
„Gibt es einen Anspruch auf bezahlte Freistellung zwecks Probearbeit bei einem anderen Arbeitgeber?“
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Sagt Ihr Unternehmen einem Beschäftigten einen Firmenwagen inklusive Privatnutzung zu, ist diese Leistung Teil der Entlohnung. Der Mitarbeiter hat einen Anspruch darauf und kann – bei Nichterfüllung – Schadensersatz verlangen. Das gilt selbst dann, wenn er bereits gekündigt hat und sich in der Freistellungsphase befindet. Das geht aus einem gerade veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen hervor (LAG, Urteil vom 22.5.2025, Az. 5 SLa 249/25). Lesen Sie hier, wie Sie eine solche Schadensersatzklage von vornherein umschiffen.
Mitarbeiter, die kurzfristig eine Freistellung benötigen, weil es einen dringenden Pflegefall in der Familie gibt? Diese Situation haben Sie vermutlich auch schon erlebt. Häufig nehmen die Beschäftigten Urlaub, weil sie nicht wissen, dass sie Anspruch auf eine Freistellung für die Pflege Angehöriger haben – und zwar, ohne dass Ihr Unternehmen oder der Beschäftigte die Kosten tragen müssen. Lesen Sie hier, wie das funktioniert, wie Sie die Sozialversicherung des Mitarbeiters regeln und welche Leistungsverbesserungen für die Pflegefreistellung zum 1.7.2025 anstehen.
Es gibt Situationen, in denen kann man nicht erst planen, sich in eine Pflegesituation zu begeben. Vielmehr kann das Leben jeden Tag den Eintritt eines solchen Ereignisses mit sich bringen. Für diesen Fall gibt das PflegeZG allen Beschäftigten – unabhängig von der Unternehmensgröße (!) – das Recht, bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben. Diese Tage sollen dafür genutzt werden können, um bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation ihre Angehörigen selbst zu versorgen oder eine geeignete Pflegeversorgung zu organisieren (§ 2 Abs. 1 PflegeZG).