In sämtlichen Bundesländern außer Bayern und Sachsen haben Mitarbeiter einen Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub – zusätzlich zum Erholungsurlaub. Vermutlich werden auch Sie deshalb regelmäßig mit dieser besonderen Freistellung konfrontiert. Lesen Sie hier, wie Sie alles rund um den Bildungsurlaub rechtssicher regeln.
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