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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Arbeitgeber zahlt nur einer Gruppe Inflationsausgleich: keine rechtswidrige Ungleichbehandlung
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet Arbeitgeber nicht immer, alle Mitarbeiter gleich zu behandeln. Vielmehr stellt der Grundsatz eine Verpflichtung dar, gleiche Sachverhalte gleich zu behandeln. Wenn sachliche Argumente für eine Ungleichbehandlung vorliegen, kann eine solche daher gerechtfertigt sein.
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Enthalten in Erfolgreich Führen & Motivieren
Mit diesen 3 Regeln machen Sie Ihr diverses Team noch erfolgreicher
Heute bestehen Teams häufig nicht nur aus Mitarbeitenden, die ein homogenes Team bilden. Sie haben im Gegenteil vielleicht Teammitglieder, die auf anderen Kontinenten Zuhause und für Sie tätig sind oder als Migrantinnen und Migranten einen speziellen kulturellen Hintergrund mitbringen. Wie gehen Sie als Führungskraft mit den verschiedenartigen Prägungen aufgrund unterschiedlicher Religionen, Kulturen, sexueller Orientierungen oder Handicaps um?
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Wie Sie teure Fehler in Ihrer Stellenanzeige vermeiden
Arbeitsplätze dürfen nicht unter Verstoß gegen Diskriminierungsmerkmale ausgeschrieben werden (§ 11 AGG). Dennoch kommt es fast 20 Jahre (!) nach Inkrafttreten des AGG bei Stellenanzeigen immer noch zu Fehlern. Doch teure Überraschungen können Sie vermeiden.
Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Kundin lehnt Beratung durch Architektin ab: Arbeitgeber muss Entschädigung zahlen
Was vielen Arbeitgebern nach wie vor nicht bewusst ist: Die Schutzpflichten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beziehen sich nicht nur auf mögliche Diskriminierungen unter Kollegen. Sie gehen vielmehr weit darüber hinaus. Als Arbeitgeber müssen Sie auch dann einschreiten, wenn die diskriminierende Haltung von einer dritten – außenstehenden – Person ausgeht, wie der folgende Fall zeigt.
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Enthalten in Das Berufsausbilder-Magazin
Von wegen Schadenersatz zahlen: Schlagen Sie dem AGG auf der Basis aktueller Urteile ein Schnippchen
Mehr als 18 Jahre ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mittlerweile in Kraft. Aus meiner Sicht hat sich die Einführung zweifellos bewährt. Besonders Arbeitnehmer und Ihre Auszubildenden werden durch das im Jahr 2006 erlassene Gesetz geschützt. Und es bewahrt Unternehmen und Ausbildungsbetriebe vor diskriminierendem Verhalten. Darüber hinaus lässt ein ganz aktuelles, gerade erst veröffentlichtes Urteil des Bundesarbeitsgerichts aufhorchen (BAG, Urteil vom 19.09.2024, Az. 8 AZR 21/24).
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Geschäftsmodell „AGG-Hopping“ nicht mit dem Arbeitsgericht
Je nach Position, die Sie besetzen wollen, ist die Bewerberlage mal besser und mal schlechter. Leider können Sie aber nicht einmal davon ausgehen, dass alle Bewerbungen ernst gemeint sind. Manche zielen lediglich auf eine finanzielle Entschädigung ab. Diese Bewerbungen zu erkennen und herauszufiltern, ist nicht einfach.
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Enthalten in Personal aktuell
Diskriminierungsklagen als Geschäftsmodell: Hier zahlen Sie keine Entschädigung!
Manche Kandidaten bewerben sich nicht aus Interesse an der ausgeschriebenen Stelle, sondern weil sie eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einklagen wollen. Damit handeln sie jedoch rechtsmissbräuchlich. Sie als Arbeitgeber brauchen dann trotz evtl. diskriminierender Formulierungen in der Stellenausschreibung keine Entschädigung zu zahlen. Doch wie belegen Sie den Rechtsmissbrauch? Die Antwort liefert das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19.9.2024 (8 AZR 21/24).
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Benachteiligung bei der Altersfreizeit ist unzulässig
Laut Statistik wird unsere Gesellschaft immer älter. Zukünftig sind Sie als Arbeitgeber daher immer mehr auf ältere Arbeitnehmer angewiesen. Dies bringt neue Herausforderungen mit sich. Schließlich müssen Sie die Gesundheit, Motivation und Belastungsgrenzen älterer Arbeitnehmer besonders berücksichtigen. Einige Tarifverträge sehen bereits Regelungen zur Altersfreizeit und damit zur Entlastung vor. Dann stellt sich die Frage, ob hiervon auch teilzeitbeschäftigte ältere Arbeitnehmer profitieren können.
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Arbeitgeber darf „erste Führungserfahrung“ verlangen
Streitigkeiten um Diskriminierungen in Stellenanzeigen sind seit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Dauerthema in sämtlichen Personalabteilungen. Die nachfolgende Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob eine „erste Führungserfahrung“ in Stellenanzeigen gefordert werden darf.
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
So gehen Sie rechtssicher mit Ihren AGG-Pflichten um
Nicht nur im Bewerbungsverfahren treffen Sie besondere Pflichten im Zusammenhang mit dem AGG und dessen Benachteiligungsverboten Auch im laufenden Arbeitsverhältnis werden Sie als Arbeitgeber insoweit erheblich auf die Probe gestellt. Wie Sie mit diesen zusätzlichen Hürden rechtssicher umgehen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Die Diskriminierungsfalle Nr. 1: Die Stellenbesetzung
Ein großer Anteil der Diskriminierungsklagen geht auf abgelehnte Bewerber zurück. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Diese haben nichts mehr zu verlieren und versuchen dann, mit AGG-Klagen wenigstens noch Geld mitzunehmen. Um teuren Entschädigungsforderungen aus dem Weg zu gehen, sollten Sie gerade bei Stellenbesetzungen jeden Eindruck einer Diskriminierung vermeiden.
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