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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Nachtschichtzulage nur bei überwiegender Nachtarbeit
In manchen Branchen findet die Haupttätigkeit oder zumindest ein Teil der Tätigkeit in der Nacht statt. Das Gesetz sieht für sogenannte Nachtarbeiter einen Zuschlag vor, der insbesondere die mit der Nachtarbeit verbundene höhere gesundheitliche Belastung ausgleichen soll. Eine konkrete Höhe wird dabei gesetzlich nicht vorgegeben. Einschlägige Tarifverträge sehen hier regelmäßig konkrete Regelungen vor. Doch auch wenn Details geregelt sind, kann über die konkrete Anwendung der Zuschlagsregelungen im Einzelfall Streit entstehen. Dann sind häufig die Gerichte am Zug, wie auch der folgende Fall zeigt.
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Enthalten in Personal aktuell
Vorsicht, wenn Sie eine freiwillige Zahlung nur bei einigen Mitarbeitern auf die Tariflohnerhöhung anrechnen!
In angespannten Zeiten kann es für Sie als tarifgebundenen Arbeitgeber wichtig sein, freiwillige übertarifliche Zahlungen auf eine Tariflohnerhöhung anzurechnen. Aber Vorsicht: Eine Anrechnung nur bei einzelnen Mitarbeitern bedarf der Zustimmung des Betriebsrats (sofern vorhanden) und ist sonst unwirksam (Arbeitsgericht Bielefeld, 11.2.2026, 6 Ca 1399/25).
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Enthalten in Personal aktuell
Vorsicht Phantomlohn: Wie Sie vermeiden, dass SFN-Zuschläge zur Kostenfalle werden
Mitarbeiter, die arbeiten, wenn andere normalerweise frei haben – also an Sonntagen, Feiertagen oder nachts – sollten extra entlohnt werden. Eine geeignete und günstige Möglichkeit sind Zuschläge (sogenannte SFN-Zuschläge). Diese können lohnsteuer- und beitragsfrei bleiben. Andererseits werden sie zur Phantomlohnfalle, wenn die betreffenden Mitarbeiter krank oder im Urlaub sind, wie eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zeigt (Az. B 12 BA 5/22 R). Das Urteil ist zwar bereits über ein Jahr alt, wurde aber erst kürzlich veröffentlicht und die Thematik ist aktueller denn je. Die Urteilsbegründung zeigt, wie Sie eine häufige Sozialversicherungsfalle bei SFN-Zuschlägen vermeiden können.
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Arbeitgeber zahlt 4 Jahre ohne Rechtsgrund Schichtzulage: Arbeitnehmer hat auch zukünftig Anspruch
Vielen Arbeitgebern ist nach wie vor nicht bewusst, wie schnell sich bestimmte außervertragliche zusätzliche Zahlungen an die Arbeitnehmer zu einem Anspruch auch für die Zukunft entwickeln können. Im nachfolgenden Fall war der Sachverhalt etwas anders. Der Arbeitgeber hatte über Jahre hinweg Zulagen an den Arbeitnehmer gezahlt, die er eigentlich nicht hätte zahlen müssen. Mit einer einfachen Einstellung der Zahlungen kam er vor dem Arbeitsgericht jetzt nicht mehr durch.
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Enthalten in Personal aktuell
Christi Himmelfahrt, Pfingsten & Co.: Hier sind die Antworten auf die 5 häufigsten Fragen zur Feiertagsvergütung
Bei den kommenden Gehaltsabrechnungen für Mai und Juni 2025 sind wieder einige Feiertage zu berücksichtigen. Dabei gibt es regelmäßig Unsicherheiten, die nachträglich zu Diskussionen mit Ihren Mitarbeitern führen können, aber auch mit dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern. So lösen Sie diese Zweifelsfälle rechtssicher.
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Enthalten in Personal aktuell
Paukenschlag aus Karlsruhe: Tarifliche Nachtzuschläge sind gültig – keine Anpassung nach oben!
Tarifliche Nachtzuschläge beschäftigen die Gerichte schon seit Jahren – insbesondere die Frage, inwieweit hier Differenzierungen zulässig sind. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte diesbezüglich einige Tarifverträge für unwirksam erklärt, sodass die betroffenen Arbeitgeber höhere Zuschläge zahlen sollten. Doch diese Urteile hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 11.12.2024 (1 BvR 1109/21, 1 BvR 1422/23) aufgehoben. Die Bedeutung der nun vorliegenden Grundsatzentscheidung geht weit über das Thema Nachtzuschläge hinaus.
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Enthalten in Personal aktuell
Auch freigestellte Betriebsräte haben Anspruch auf Nacht-, Wechselschicht- und Rufbereitschaftszulagen
Die Vergütung von ganz oder teilweise freigestellten Betriebsratsmitgliedern bedeutet für Sie als Arbeitgeber eine Gratwanderung. Denn Sie dürfen Betriebsräte gegenüber ihren vergleichbaren Kollegen weder begünstigen noch benachteiligen. Was aber heißt das für die Zulagen, die ein Betriebsratsmitglied vor der Freistellung wegen Nacht- oder Wechselschichten erhalten hat? Diese Frage beantwortet das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seinem im Januar veröffentlichten Urteil vom 28.8.2024 (7 AZR 197/23).
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