Kurzfristig beschäftigte Aushilfen sind in der Wintersaison eine beliebte Lösung für Unternehmen, wenn die Stammbelegschaft im Winterurlaub oder krank ist. Die Mitarbeiter bleiben vollständig sozialversicherungsfrei und damit sehr günstig, wenn sie pro Kalenderjahr maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage als kurzfristige Aushilfe arbeiten. Viele Arbeitgeber kommen dabei auf die Idee, Aushilfen über den Jahreswechsel hinaus zu beschäftigen und die Zeitgrenze zweimal anzuwenden – je einmal für das alte und das neue Jahr. Doch das funktioniert leider nicht.