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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Nebenkosten? Fehlanzeige! So bleiben studentische Praktikanten vollständig sozialversicherungsfrei
Ab Juli beginnen die Sommersemesterferien. In dieser Zeit melden sich besonders viele Studenten in den Unternehmen, um ein Praktikum abzuleisten. Werden auch in Ihrem Betrieb Praktikanten arbeiten? Dann stehen Sie als Entgeltabrechner vor der Frage: Wie müssen diese Beschäftigten abgerechnet werden? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Machen Sie alles richtig, braucht Ihr Unternehmen keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Lesen Sie hier, warum Sie schon jetzt planen und die richtigen Weichen stellen sollten.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Aktivrente: 7 praxisrelevante Antworten zum neuen Steuerfreibetrag
Rentner, die bereit sind, nebenher zu arbeiten, haben seit dem 1.1.2026 die Möglichkeit, die sogenannte Aktivrente in Anspruch zu nehmen. Im Klartext bedeutet der Begriff Aktivrente: Rentenbeziehende Arbeitnehmer können einen Lohnsteuerfreibetrag von bis zu 2.000 € beanspruchen. Festgelegt ist dieser in § 3 Nr. 21 Einkommensteuergesetz (EStG). In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass es bei der konkreten Umsetzung noch zahlreiche Unklarheiten gibt. Im folgenden Beitrag finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, die sich aus der Praxis ergeben.
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Aktuelles
Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Altersrentner als Aushilfen: Warum diese Kombination für Ihr Unternehmen besonders vorteilhaft ist
Für kurzfristig beschäftigte Aushilfen zahlen Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge. Von Betriebsprüfern wird diese Mitarbeitergruppe deshalb besonders oft unter die Lupe genommen. Ein aktuelles Urteil zeigt, warum Prüfer sich in diesen Fällen gerne auf die sogenannte Berufsmäßigkeit konzentrieren – und warum bei der Beschäftigung von Altersrentnern diesbezüglich keine Probleme zu befürchten sind (Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 3.9.2025, Az. L 2 BA 39/24).
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Woman judge hand holding gavel to bang on sounding block in the court room.
Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Achtung: Wenden Sie die Kurzfristigkeitsgrenze über den Jahreswechsel nicht 2-mal an
Kurzfristig beschäftigte Aushilfen sind in der Wintersaison eine beliebte Lösung für Unternehmen, wenn die Stammbelegschaft im Winterurlaub oder krank ist. Die Mitarbeiter bleiben vollständig sozialversicherungsfrei und damit sehr günstig, wenn sie pro Kalenderjahr maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage als kurzfristige Aushilfe arbeiten. Viele Arbeitgeber kommen dabei auf die Idee, Aushilfen über den Jahreswechsel hinaus zu beschäftigen und die Zeitgrenze zweimal anzuwenden – je einmal für das alte und das neue Jahr. Doch das funktioniert leider nicht.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
So nutzen Sie die neuen Freibeträge 2026, wenn Minijobber sich nebenher im Verein engagieren
Bei geringfügig entlohnten Minijobbern müssen Sie stets die monatliche Entgeltgrenze im Auge behalten. Derzeit beträgt das Limit 556 € im Monat. Ab dem 1.1.2026 sind es dann 603 €. Zu einem Problem kann auch jeder Nebenjob werden: Selbst wenn ein Beschäftigter sich privat in einem Verein engagiert und hierfür Geld bekommt, müssen Sie unbedingt nachrechnen. Entwarnung können Sie geben, soweit die Pauschalen für Übungsleiter und Ehrenämter anwendbar sind. Genau diese werden im kommenden Jahr deutlich angehoben.
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Aktuelles
Bis 2.000 € lohnsteuerfrei: Warum es für Ihr Unternehmen bald noch attraktiver wird, Altersrentner zu beschäftigen
Beschäftigte, die bereits eine Rente wegen Alters beziehen, dürfen im Job ohne Rentenkürzung so viel dazuverdienen, wie sie wollen. Das gilt seit 2023 unabhängig davon, ob die Beschäftigten das Alter für eine Regelaltersrente erreicht haben oder nicht. Ab 1.1.2026 wird ein weiterer Anreiz für diese Rentner geschaffen, weiterzuarbeiten: Bis zu 2.000 € des Einkommens bleiben monatlich komplett steuerfrei. Ein Arbeitgeber spart bei der Beschäftigung dieser Mitarbeiter zwar nichts. Für deren Motivation kann die Neuregelung aber einen Anschub bedeuten. Davon profitieren letztendlich auch Arbeitgeber.
Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Justiziar durfte Fälle gegen seinen Arbeitgeber betreuen
Berufliche Tätigkeiten auch neben einem Arbeitsverhältnis sind grundrechtlich geschützt und im Grundsatz erlaubt. Sie müssen aber nicht akzeptieren, dass Ihre Interessen als Arbeitgeber verletzt werden. So kann sich ein Konflikt aus der Art der Nebentätigkeit ergeben. Ob im Einzelfall Interessen des Arbeitgebers betroffen sind, hängt von den genauen Umständen ab.
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Business man sending resignation letter to boss and Holding Stuff Resign Depress or carrying cardboard box by desk in office.
Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Immer mehr Multijobber: Was Sie als Entgeltabrechner wissen müssen und wie Sie richtig prüfen
Mitarbeiter mit einem oder 2 Nebenjobs? Das kommt immer häufiger vor – wie zahlreiche Untersuchungen, beispielsweise die des statistischen Bundesamtes (Destatis), zeigen. Destatis kommt aktuell zu dem Ergebnis, dass sich die Zahl der Mehrfachbeschäftigten zwischen 1990 und 2024 mehr als verdoppelt hat. Auch die Krankenkassen und die Arbeitsagentur melden regelmäßig, dass es immer mehr Arbeitnehmer mit mehreren Jobs gibt. Auch Sie als Entgeltabrechner werden folglich häufiger mit Mehrfachbeschäftigungen konfrontiert. Dabei sollten Sie bei einigen Kombinationen besonders aufmerksam werden.
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A man inspects paper with a magnifying lens. Business analysis, auditing, professional document review, inquiry, and inspection are all concepts.
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