Mithilfe eines Aufhebungsvertrags können Sie eine Ausbildung – gemeinsam mit Ihrem Auszubildenden – zum vorzeitigen Ende bringen. Damit ist keine Kündigung mehr nötig und Ihnen droht auch keine Kündigungsschutzklage. Allerdings gibt es zahlreiche Dinge zu beachten, um diesen vergleichsweise eleganten Weg zu gehen.