Ein juristischer Grundsatz lautet: Pacta sunt servanda. Dies bedeutet, dass einmal geschlossene Verträge einzuhalten sind. Dieser Grundsatz gilt auch im Arbeitsrecht, insbesondere beim Abschluss von Aufhebungsverträgen. Wenn es um die genauen Konditionen geht, ist der Inhalt häufig vom Verhandlungsgeschick abhängig. Holt ein anderer Mitarbeiter mehr Abfindung heraus oder sieht eine spätere interne Leitlinie höhere Abfindungen vor, weckt dies natürlich Begehrlichkeiten bei den Arbeitnehmern, die bereits einen Aufhebungsvertrag
zu schlechteren Konditionen abgeschlossen haben. Eine Anpassungspflicht besteht dann jedoch im Regelfall nicht.