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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Arbeitgeber darf nicht ohne Weiteres Homeoffice streichen
Als Arbeitgeber können Sie grundsätzlich die Arbeitszeit, den Arbeitsort sowie den Arbeitsinhalt frei bestimmen (§ 106 Gewerbeordnung – GewO). Einschränkungen dieses Weisungsrechts kommen jedoch aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Regelung in Betracht. Darüber hinaus ist bei Änderungen auch immer eine sogenannte Billigkeitskontrolle durchzuführen, wie der nachfolgende Fall zeigt.
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Enthalten in Personal aktuell
Homeoffice-Entzug als Strafe: Das funktioniert nicht per se
Grundsätzlich unterliegt die Festlegung des Arbeitsorts Ihrem Direktionsrecht als Arbeitgeber. Solange Sie die Arbeit im Homeoffice nicht fest zugesagt haben, können Sie deshalb auch die Rückkehr ins Büro anordnen. Trotzdem sind schlechte Leistungen nicht ohne Weiteres ein Grund, einem Mitarbeiter die Arbeit im Homeoffice zu verbieten (Arbeitsgericht (ArbG) Düsseldorf, 11.2.2026, 3 Ca 6587/25).
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Neue Studie bestätigt: Im Homeoffice sind die Mitarbeitenden produktiver, doch es gibt einen Kipppunkt
Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Team im Homeoffice konzentrierter und produktiver arbeitet und dass es trotzdem sinnvoll ist, die Teammitglieder in gewissem Umfang ins Büro zu beordern? Dieses Gefühl bestätigt eine Anfang Februar 2026 veröffentlichte, groß angelegte Studie des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO und der Techniker Krankenkasse (TK). Das Besondere dabei: Hier ist der Kipppunkt erkennbar, ab dem mehr Homeoffice der Produktivität schadet.
Enthalten in Personal aktuell
Neue Studie bestätigt: Im Homeoffice sind die Mitarbeiter produktiver, doch es gibt einen Kipppunkt
Haben Sie das Gefühl, dass Ihre Mitarbeiter im Homeoffice konzentrierter und produktiver arbeiten und dass es trotzdem sinnvoll ist, sie in gewissem Umfang ins Büro zu beordern? Dieses Gefühl bestätigt eine Anfang Februar 2026 veröffentlichte, groß angelegte Studie des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO und der Techniker Krankenkasse (TK). Das Besondere dabei: Hier ist der Kipppunkt erkennbar, ab dem mehr Homeoffice der Produktivität schadet.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Wenn der E-Roller brennt: Ein rettender Sprung aus dem Homeoffice-Fenster ist kein versicherter Arbeitsunfall
Seitdem mehr Beschäftigte im Homeoffice arbeiten, müssen sich Gerichte zunehmend damit beschäftigen, ob besondere Situationen in der häuslichen Umgebung durch die betriebliche Unfallversicherung abgedeckt sind. Bei der Konstellation in einem aktuellen Rechtsstreit war das nicht der Fall. Lesen Sie hier, welche Kriterien das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg am 9.10.2025 (L 21 U 47/23) seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.
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Enthalten in Erfolgreich Führen & Motivieren
Dauerhaftes Homeoffice im Ausland ist jetzt leichter möglich
Bei Mitarbeitenden, die ausschließlich im Homeoffice tätig sind, spielt der Standort aus praktischer Sicht keine Rolle. Rechtlich sieht es jedoch anders aus. Dann gilt das ausländische Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Dieses Problem können Sie jetzt wieder durch die Zusammenarbeit mit sogenannten Employer-of-Record-Dienstleistern lösen.
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A judges gavel rests on a wooden table near a scale of justice
Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Sprung aus dem Fenster ist kein Arbeitsunfall im Homeoffice
Bei der Tätigkeit im Homeoffice rückt neben arbeitsrechtlichen Fragen auch das Sozialversicherungsrecht in den Fokus. Allen voran stellt sich das Problem der Unfallversicherung. Schließlich verwischen im Homeoffice in besonderem Maße Tätigkeiten und Wege, die der privaten Lebenssphäre zuzuordnen sind, und solche, die allein im Unternehmensinteresse ausgeübt bzw. zurückgelegt werden. Für den Arbeitnehmer kann die konkrete Zuordnung aber elementar sein.
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Enthalten in Erfolgreich Führen & Motivieren
Co-Working-Space statt Homeoffice – darum sollten Sie als Führungskraft diesen Trend unterstützen
Während die Diskussion ums Für und Wider der Arbeit im Homeoffice in Unternehmen kontrovers diskutiert wird, ist ein Bereich bisher unter dem Radar gefahren: das Arbeiten in Co-Working-Spaces. Ob Bibliothek, Work-Café oder mietbare Co-Working-Plätze – das Angebot, vor allem in Großstädten wächst. Ursprünglich als kreative Arbeitsareale für Start-ups und Freiberufler gedacht, ist das Konzept mittlerweile auch für Unternehmen interessant. Doch was bedeutet es konkret für Ihr Team, Ihre Führungsrolle und Ihr Unternehmen?
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Enthalten in Erfolgreich Führen & Motivieren
Einfach mal plaudern – das ist auch im Homeoffice sinnvoll!
Die meisten Beschäftigten erwarten heute, dass sie einige Tage pro Woche im Homeoffice arbeiten können. Gleichzeitig vermissen viele zu Hause die Gelegenheiten zum zwanglosen Plaudern im Kollegenkreis. Das bestätigen der jüngsten Gallup-Studie zufolge inzwischen 39 Prozent der Arbeitnehmenden.
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