Seitdem mehr Beschäftigte im Homeoffice arbeiten, müssen sich Gerichte zunehmend damit beschäftigen, ob besondere Situationen in der häuslichen Umgebung durch die betriebliche Unfallversicherung abgedeckt sind. Bei der Konstellation in einem aktuellen Rechtsstreit war das nicht der Fall. Lesen Sie hier, welche Kriterien das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg am 9.10.2025 (L 21 U 47/23) seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.