Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Ein Problem, das viele Arbeitnehmer und Unternehmensleitungen umtreibt, ist der Unfallversicherungsschutz im Homeoffice. Mittlerweile ist in § 8 Sozialgesetzbuch (SGB) VII klar geregelt, dass auch die Arbeit im Homeoffice durch die betriebliche Unfallversicherung abgedeckt ist. Doch immer wieder gibt es Grenzsituationen, die hierzu Fragen aufwerfen. Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Mecklenburg-Vorpommern zeigt: Der Schutz endet sofort, wenn das heimische Büro nach Feierabend verlassen wird (Urteil vom 10.3.2026, Az. L 5 U 1/23). Als Entgeltabrechner haben Sie für dieses Problem ab sofort aber einen guten Tipp!
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