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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Wenn der E-Roller brennt: Ein rettender Sprung aus dem Homeoffice-Fenster ist kein versicherter Arbeitsunfall
Seitdem mehr Beschäftigte im Homeoffice arbeiten, müssen sich Gerichte zunehmend damit beschäftigen, ob besondere Situationen in der häuslichen Umgebung durch die betriebliche Unfallversicherung abgedeckt sind. Bei der Konstellation in einem aktuellen Rechtsstreit war das nicht der Fall. Lesen Sie hier, welche Kriterien das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg am 9.10.2025 (L 21 U 47/23) seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.
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Woman judge hand holding gavel to bang on sounding block in the court room.
Enthalten in Erfolgreich Führen & Motivieren
Dauerhaftes Homeoffice im Ausland ist jetzt leichter möglich
Bei Mitarbeitenden, die ausschließlich im Homeoffice tätig sind, spielt der Standort aus praktischer Sicht keine Rolle. Rechtlich sieht es jedoch anders aus. Dann gilt das ausländische Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Dieses Problem können Sie jetzt wieder durch die Zusammenarbeit mit sogenannten Employer-of-Record-Dienstleistern lösen.
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A judges gavel rests on a wooden table near a scale of justice
Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Sprung aus dem Fenster ist kein Arbeitsunfall im Homeoffice
Bei der Tätigkeit im Homeoffice rückt neben arbeitsrechtlichen Fragen auch das Sozialversicherungsrecht in den Fokus. Allen voran stellt sich das Problem der Unfallversicherung. Schließlich verwischen im Homeoffice in besonderem Maße Tätigkeiten und Wege, die der privaten Lebenssphäre zuzuordnen sind, und solche, die allein im Unternehmensinteresse ausgeübt bzw. zurückgelegt werden. Für den Arbeitnehmer kann die konkrete Zuordnung aber elementar sein.
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Enthalten in Erfolgreich Führen & Motivieren
Co-Working-Space statt Homeoffice – darum sollten Sie als Führungskraft diesen Trend unterstützen
Während die Diskussion ums Für und Wider der Arbeit im Homeoffice in Unternehmen kontrovers diskutiert wird, ist ein Bereich bisher unter dem Radar gefahren: das Arbeiten in Co-Working-Spaces. Ob Bibliothek, Work-Café oder mietbare Co-Working-Plätze – das Angebot, vor allem in Großstädten wächst. Ursprünglich als kreative Arbeitsareale für Start-ups und Freiberufler gedacht, ist das Konzept mittlerweile auch für Unternehmen interessant. Doch was bedeutet es konkret für Ihr Team, Ihre Führungsrolle und Ihr Unternehmen?
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Enthalten in Erfolgreich Führen & Motivieren
Einfach mal plaudern – das ist auch im Homeoffice sinnvoll!
Die meisten Beschäftigten erwarten heute, dass sie einige Tage pro Woche im Homeoffice arbeiten können. Gleichzeitig vermissen viele zu Hause die Gelegenheiten zum zwanglosen Plaudern im Kollegenkreis. Das bestätigen der jüngsten Gallup-Studie zufolge inzwischen 39 Prozent der Arbeitnehmenden.
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Enthalten in Personal aktuell
Einfach mal plaudern – das hat auch im Homeoffice Sinn!
Die meisten Büromitarbeiter erwarten heute, dass sie einige Tage pro Woche im Homeoffice arbeiten können. Gleichzeitig vermissen viele zu Hause die Gelegenheiten zum zwanglosen Plaudern mit den Kollegen. Das bestätigen der jüngsten Gallup-Studie zufolge inzwischen 39 % der Arbeitnehmer (2021: 5 %). Dem können und sollten Sie als Arbeitgeber oder Personalverantwortlicher entgegenwirken.
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Enthalten in Personal aktuell
In eine größere Wohnung fürs Homeoffice: Erstattung der Umzugskosten ist steuer- und beitragspflichtig
Die Kosten eines beruflich veranlassten Umzugs können Sie Ihrem Mitarbeiter steuer- und beitragsfrei erstatten (§ 3 Nr. 16 Einkommensteuergesetz (EStG)). Kosten, die Sie nicht übernehmen, sind für Ihren Mitarbeiter Werbungskosten. Aber ist eine berufliche Veranlassung gegeben, weil er mehr Platz für die Arbeit im Homeoffice braucht? Diese Frage hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Urteil vom 5.2.2025 (VI R 3/23) entschieden.
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Enthalten in Personal aktuell
Homeoffice: Der Trend zur Präsenzpflicht lässt nach
Machten im letzten Jahr noch große Unternehmen wie SAP, VW oder die Deutsche Bank Schlagzeilen, indem sie mehr Präsenztage für ihre Mitarbeiter anordneten, scheint dieser Trend nun gebrochen. Das zeigt die Universität Konstanz, die mit ihrer seit 5 Jahren laufenden repräsentativen Homeofficestudie die zentralen Entwicklungen rund um das mobile Arbeiten untersucht.
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Arbeitgeber schließt Standort und versetzt Mitarbeiter um 500 km – Homeoffice-Erlaubnis darf er nicht widerrufen
Die zunehmende Digitalisierung macht es möglich: Immer mehr Arbeitnehmer können, wollen und dürfen im Homeoffice arbeiten. Wie schnell die Einführung von Homeoffice erfolgen kann, hat nicht zuletzt die Corona-Pandemie gezeigt. Soll die Erlaubnis jedoch eines Tages widerrufen werden, liegt ein steiniger Weg vor Ihnen, wie dieser Fall zeigt.
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