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Enthalten in Erfolgreich Führen & Motivieren
Volle Zielerreichung bei Elternzeit: Unter dieser Voraussetzung dürfen Sie die Prämie dennoch kürzen
Viele Unternehmen gewähren Mitarbeitenden Prämien oder Boni für die Erreichung zuvor festgelegter Ziele. Wie aber sieht es aus, wenn Mitarbeitende während der Zielerreichungsperiode zeitweise nicht gearbeitet haben, etwa wegen Elternzeit? Steht ihnen trotzdem die volle Prämie zu? Diese Frage beantwortete das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm mit seinem Urteil vom 29.4.2026 (9 SLa 359/24).
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Enthalten in Personal aktuell
Volle Zielerreichung bei Elternzeit: Unter dieser Voraussetzung dürfen Sie die Prämie dennoch kürzen
Viele Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern Prämien oder Boni für die Erreichung zuvor festgelegter Ziele. Wie aber sieht es aus, wenn ein Mitarbeiter während der Zielerreichungsperiode zeitweise nicht gearbeitet hat, z. B. wegen Elternzeit? Steht ihm dann trotzdem die volle Prämie zu? Diese Frage beantwortet das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm mit seinem Urteil vom 29.4.2026 (9 SLa 359/24).
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Enthalten in Personal aktuell
Sonderkündigungsschutz: Noch mehr Schutz für Eltern in der Elternzeit!
Schon der übliche normale „allgemeine Kündigungsschutz“ stellt für viele Arbeitgeber eine große Hürde dar. Aber richtig schwierig wird es dann, wenn es um die Trennung von Mitarbeitern mit Sonderkündigungsschutz geht. Oft heißt es dann, diese seien „unkündbar“. Auch Eltern in Elternzeit genießen diesen Sonderkündigungsschutz. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) den Kündigungsschutz von Eltern in Elternzeit noch einmal gestärkt (BAG, 18.6.2026, Az. 2 AZR 213/25).
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Arbeitgeber darf variable Vergütung wegen Elternzeit kürzen
Eine variable Vergütung oder ein Bonusprogramm haben vor allem ein Ziel: Die Mitarbeiter sollen raus aus ihrer Komfortzone, weg vom „Dienst nach Vorschrift“, und mehr leisten, weil es mehr Gegenleistung bringt. Das Konzept geht jedoch logischerweise nur dann auf, wenn der Mitarbeiter in der relevanten Zeit auch wirklich tätig wird.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Elternzeit in Etappen? Der vorwirkende Kündigungsschutz greift jedes Mal!
Beschäftigte Ihres Unternehmens, die Elternzeit beanspruchen, können diese in mehrere Abschnitte aufteilen. Für jeden dieser Anteile genießen sie besonderen Kündigungsschutz, der jeweils bereits vor Antritt der Elternzeit einsetzt. Lesen Sie hier, wie Sie in entsprechenden Situationen rechtssicher handeln. Ein ganz aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 18.6.2026, Az. 2 AZR 213/25) liefert hierfür hilfreiche Vorgaben.
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Enthalten in Personal aktuell
So kündigen Sie trotz Mutterschutz und Elternzeit
Werdende und stillende Mütter stehen ebenso unter besonderem Kündigungsschutz wie Mitarbeiter vor und während der Elternzeit. Sie dürfen diesen Mitarbeitern nur ausnahmsweise und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde kündigen (§ 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG), § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)). Erfahren Sie hier, was das konkret für Sie als Arbeitgeber bedeutet.
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Enthalten in Personal aktuell
Aufgeteilte Elternzeit: Der besondere Kündigungsschutz gilt vor jedem Zeitabschnitt – auch in der Probezeit
Ihre Mitarbeiter können die Elternzeit nach der Geburt eines Kindes auf mehrere Zeitabschnitte aufteilen. Während und vor der Elternzeit genießen sie besonderen Kündigungsschutz nach § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), sodass Sie als Arbeitgeber nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde kündigen dürfen. Aber gilt das bei einer aufgeteilten Elternzeit vor jedem Zeitabschnitt oder nur vor dem ersten? Und was ist, wenn der Mitarbeiter sich dann noch in der Probezeit befindet? In diesen Fragen liegt nun die erste höchstrichterliche Entscheidung vor (Bundesarbeitsgericht (BAG), 18.6.2026, 2 AZR 213/25).
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Sonderkündigungsschutz beginnt vor jedem Abschnitt neu
Als Arbeitgeber trauert man naturgemäß (fast) jedem Mitarbeiter nach, der eine Elternzeit ankündigt. Oft geht es dann nämlich gerade mit Blick auf eine notwendige Umorganisation ans Eingemachte. Andererseits kann eine solche Elternzeit aber auch (vorübergehend) verhindern, dass Sie sich als Arbeitgeber von einem Mitarbeiter trennen können. Mit der Ankündigung einer Elternzeit geht nämlich auch noch ein Sonderkündigungsschutz einher, und das ggf. auch noch mehrmals, wie dieser Fall zeigt.
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Business man sending resignation letter to boss and Holding Stuff Resign Depress or carrying cardboard box by desk in office.
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