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Zahlreiche Tarifverträge sehen vor, dass alle Auszubildenden, die ihre Prüfung bestanden haben, zunächst in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Zudem gibt es Betriebe, die aus Gründen fehlender Planungssicherheit eine Befristung bei der Übernahme vorziehen. Dabei ist ein aktuelles Gerichtsurteil des Bundesarbeitsgerichts zu beachten (Urteil vom 30.10.2025, Az. 2 AZR 160/24).