Ein sogenanntes kollusives Zusammenwirken zeichnet sich dadurch aus, dass zwei oder mehrere Personen einvernehmlich zum Nachteil eines Dritten zusammenwirken. Genau genommen handelt es sich um eine Betrugstat: Es wird ein bestimmter Zustand vorgetäuscht, den es so nicht gibt oder gegeben hat, um an das Vermögen eines Dritten zu gelangen.