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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Arbeitgeber kann kollusives Zusammenwirken nicht darlegen: Kein Anspruch auf Rückzahlung der Überstundenvergütung
Ein sogenanntes kollusives Zusammenwirken zeichnet sich dadurch aus, dass zwei oder mehrere Personen einvernehmlich zum Nachteil eines Dritten zusammenwirken. Genau genommen handelt es sich um eine Betrugstat: Es wird ein bestimmter Zustand vorgetäuscht, den es so nicht gibt oder gegeben hat, um an das Vermögen eines Dritten zu gelangen.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Überstunden: Wie Sie die Vergütung für Mehrarbeit richtig abrechnen
Mehrarbeit und deren Vergütung sind ein heikles Thema, aber leider kaum zu vermeiden. Das gilt etwa in der Urlaubs- oder Erkältungssaison oder aufgrund von Fachkräftemangel. Klar ist: Mitarbeiter sollen für ihre Mehrarbeit anständig entlohnt werden. Ihr Unternehmen sollte aber auch nicht mehr zahlen als nötig. Sie als Entgeltabrechner sitzen häufig zwischen sämtlichen Stühlen und sollen alles richtig machen. Lesen Sie hier, worauf es bei der Abrechnung der Überstundenvergütungen ankommt.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
So gehen Sie vor, wenn Arbeitszeitguthaben nicht mehr abgebaut werden können
Flexible Arbeitszeitregelungen in Verbindung mit einem Arbeitszeitkonto sind für Unternehmen und Mitarbeiter äußerst praktisch. Betriebliche Produktions- und Arbeitszeitzyklen können flexibel ausgeglichen werden. Mitarbeiter haben die Möglichkeit, ihre angesammelten Arbeitsstunden flexibel auf- und abzubauen. In der betrieblichen Praxis gibt es aber immer mehr Fälle, in denen Beschäftigte Arbeitszeit einfach immer weiter ansammeln. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber das Guthaben irgendwann abgelten – z. B. bei einem Beschäftigungsende. Für die beitragsrechtliche Seite dieses Vorgangs gibt es eine Neuregelung, die Sie nicht übersehen dürfen.
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Aktuelles
Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Wie Sie zusätzliche Arbeit rechtssicher anordnen, ohne jede Überstunde separat zu vergüten
Wenn’s mal wieder länger dauert … stehen 2 Fragen immer im Brennpunkt: Muss Ihr Mitarbeiter die angeordneten Überstunden leisten und wie ist diese Mehrleistung zu vergüten? Doch mit einer cleveren Vertragsgestaltung können Sie in beiden Punkten Streit vermeiden.
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