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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Wie Sie zusätzliche Arbeit rechtssicher anordnen, ohne jede Überstunde separat zu vergüten
Wenn’s mal wieder länger dauert … stehen 2 Fragen immer im Brennpunkt: Muss Ihr Mitarbeiter die angeordneten Überstunden leisten und wie ist diese Mehrleistung zu vergüten? Doch mit einer cleveren Vertragsgestaltung können Sie in beiden Punkten Streit vermeiden.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Überstundenzuschlag: Unterscheidet Ihr Unternehmen rechtskonform?
Nach wie vor gibt es Arbeits- oder Tarifverträge mit Klauseln, nach denen Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte erst dann gezahlt werden, wenn die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft überschritten wird. Solche Regelungen hat die deutsche Rechtsprechung bis vor einigen Jahren immer wieder als rechtens bestätigt. Doch das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilt mittlerweile anders und erteilte auch aktuell einer entsprechenden Klausel eine Absage (BAG, Urteil vom 26.11.2025, Az. 5 AZR 118/23). Prüfen Sie deshalb, ob die Überstundenzuschläge in den Arbeitsverträgen Ihres Unternehmens und einschlägigen Tarifverträgen rechtskonform geregelt sind.
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Teilzeitkräfte dürfen bei Überstundenzuschlägen nicht benachteiligt werden – auch nicht per Tarifvertrag
Etliche Arbeits- und Tarifverträge sehen vor, dass Teilzeitkräfte anders als Vollzeitkräfte zunächst keine Überstundenzuschläge erhalten, wenn sie über ihre vertragliche Arbeitszeit hinaus arbeiten. Die Diskussion, ob solche Regelungen Teilzeitkräfte unzulässig benachteiligen und deshalb unwirksam sind, beschäftigt die Gerichte schon seit Jahren. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) beendet diese Diskussion nun mit seinem auf den ersten Blick überraschenden Urteil vom 26.11.2025 (5 AZR 118/23).
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Zuschlag erst ab Stunden über Vollarbeit hinaus ist unzulässig
Mit Blick auf Überstundenzuschläge kommt es immer wieder zum Streit mit Teilzeitbeschäftigten. In den meisten Fällen sehen entsprechende Regelungen nämlich häufig noch vor, dass Überstundenzuschläge erst für solche Überstunden gezahlt werden, die über die regelmäßige Arbeitszeit einer Vollzeitkraft hinausgehen. Teilzeitkräfte fallen dann regelmäßig hinten runter. Die Gerichte sehen das jedoch als unzulässig an.
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