Kaum etwas ist ärgerlicher als eine Einstellungsentscheidung, die sich nachträglich als Fehler erweist, weil der Mitarbeiter fachlich oder menschlich nicht passt. Um die Spreu vom Weizen zu trennen, können Sie vor der Einstellung Fragen stellen, Arbeitsproben erbitten und eventuell weitere Nachforschungen anstellen. Dabei sind jedoch die Persönlichkeitsrechte des Bewerbers, der
Datenschutz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten. Erfahren Sie hier, wie weit Sie nach der aktuellen Rechtsprechung gehen dürfen und welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie dennoch getäuscht wurden.