Enthalten in Das Berufsausbilder-Magazin
Ein muslimisches Kopftuch wird immer wieder zum Gegenstand arbeitsrechtlicher Vorgänge. Dabei geht es darum, ob das Tragen eines Kopftuchs für eine Arbeitnehmerin oder eine Auszubildende während der Arbeit gestattet ist. Vor allem aber sind dabei der Auswahlprozess und das Bewerbungsfoto wichtige Indikatoren. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nunmehr in einem aktuellen Fall ein Statement gesetzt (Urteil vom 29.01.2026, Az. 8 AZR 49/25).
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