Trotz der oftmals nur schwer zu entschlüsselnden Zeugnissprache ist die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
der Regelfall. Schließlich möchten auch zukünftige Arbeitgeber gern wissen, auf welchen Bewerber sie sich einlassen.
Arbeitnehmer werden daher auf ein Zeugnis bestehen. Sie haben sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf. Auf diesen können die Mitarbeiter auch nicht vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses verzichten.