Immer wieder tappen Arbeitgeber in Zeugnisfallen. Das betrifft nicht nur den Inhalt und die Zeugnissprache selbst, die eine Wissenschaft für sich geworden ist. Streit kann sich auch an der äußeren Erscheinung des Zeugnisses und sogar dem „richtigen“ Falten entzünden.
Über die Frage, wie ein ordnungsgemäßes Zeugnis auszusehen hat, existiert daher eine kleinteilige arbeitsgerichtliche Rechtsprechung. Im vorliegenden Fall ging es um die Verwendung des richtigen Briefpapiers mit dem üblichen Briefkopf des Arbeitgebers.