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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Größe, Klima & Co. – Welche Arbeitsbedingungen bei der Gestaltung Ihrer Arbeitsplätze zu beachten sind
Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Arbeitsplätze so einzurichten und zu organisieren, dass Ihre Arbeitnehmer gegen Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt sind (§ 618 Abs. 1 BGB). Diese Pflicht wird durch die Vorschriften des technischen Arbeitsschutzes nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert. Diese gibt Ihnen detaillierte Vorgaben zur Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsplätze in Ihrem Betrieb an die Hand.
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Spreading ideas
Enthalten in Personal aktuell
Vorsicht, Falle: Versetzungen an weit entfernte Orte können zu Massenentlassungen führen
Das folgende Urteil ist für Sie wichtig, wenn Sie etwa wegen einer Standortverlagerung mehrere Mitarbeiter versetzen wollen. Denn sowohl die Versetzung als auch die Kündigung von Mitarbeitern, die der Versetzung nicht Folge leisten, können jetzt als Entlassungen im Sinne der Massenentlassungsrichtlinie gelten (Europäischer Gerichtshof (EuGH), 4.6.2026, C-907/24).
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Enthalten in Personal aktuell
Versetzung an einen anderen Arbeitsort: So weit geht Ihr Direktionsrecht als Arbeitgeber
Ihr Mitarbeiter soll künftig an einem anderen Ort als bisher arbeiten? Im Rahmen des Arbeitsvertrags ist eine solche Versetzung aufgrund Ihres Direktionsrechts nach § 106 Gewerbeordnung (GewO) möglich. Allerdings dürfen Sie dieses Direktionsrecht nur nach billigem Ermessen ausüben. Sie brauchen daher für die Versetzung einen sachlichen Grund. Außerdem muss die Versetzung für Ihren Mitarbeiter zumutbar sein. Aber was heißt das konkret? Das Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Krefeld vom 13.5.2026 (3 Ca 2205/25) gibt hier Orientierung.
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Enthalten in Personal aktuell
Kein Interesse an einem Rechtsstreit? So können Sie Negativbewertungen auch entschärfen
Es ist heute üblich, Social Media als Ventil und Blitzableiter zu nutzen. Solange sich die Kritik auf Arbeitgeberbewertungsplattformen im Rahmen hält, können Sie daher gelassen bleiben. Statt den Rechtsweg zu beschreiten, nutzen Sie dann die folgenden Möglichkeiten, um potenziellen Bewerbern einen guten Eindruck zu vermitteln.
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Enthalten in Personal aktuell
Ist die Negativbewertung auf Kununu & Co. echt? Verlangen Sie Aufklärung oder Löschung
Anonyme Kritik auf Arbeitgeberbewertungsportalen wie Kununu, Glassdoor oder meinChef kann Ihrem Unternehmen massiv schaden – und es ist schwer, dagegen vorzugehen. Denn die Portale geben in der Regel keine Auskunft über die Identität der Bewertenden. Sie begründen dies mit dem Datenschutz. Tatsächlich würde eine Auskunft ihr auf Anonymität beruhendes Geschäftsmodell gefährden. Trotzdem brauchen Sie haltlose Kritik nicht einfach hinzunehmen, wie der folgende Fall zeigt.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Die Teilarbeitsunfähigkeit kommt: Worauf Sie sich schon jetzt einstellen können
Rund um die Arbeitsunfähigkeit und um die Frage nach einer Teilarbeitsunfähigkeit gab es in den vergangenen Wochen viel Wirbel. Am 10.7.2026 wurde das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet. Es sieht die Möglichkeit einer Teilarbeitsunfähigkeit vor, die zum 1.1.2028 eingeführt wird. Damit steht fest, dass Sie künftig auch Teilarbeitsunfähigkeitszeiten in verschiedenen Abstufungen bearbeiten werden. Geplant sind außerdem Änderungen für den Nachweis von Arbeitsunfähigkeitszeiten. Lesen Sie hier, was die neuen Regeln für Ihre Arbeit bedeuten.
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Enthalten in Erfolgreich Führen & Motivieren
Ihr zukunftsfähiges Team – was Sie schon heute entscheiden können
Zukunftsfähigkeit klingt nach Strategie-Retreat, Transformationsprogramm und zwölfköpfigem Lenkungskreis. Für Sie als Führungskraft der mittleren Ebene beginnt sie jedoch deutlich unspektakulärer: mit Entscheidungen, die heute verhindern, dass Ihr Bereich morgen von einer Entwicklung überrascht wird, die angeblich „niemand hat kommen sehen können“.
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Enthalten in Personal aktuell
Die menschliche Seite: Woran Sie Mobbing erkennen und wie Sie dagegen vorgehen
Nicht immer, wenn ein Mitarbeiter sich über Mobbing beschwert, liegt wirklich Mobbing vor. Andererseits leiden viele Mobbingopfer still und beschweren sich überhaupt nicht. Sie als Arbeitgeber müssen also genau nachfragen bzw. genau hinsehen, um Mobbing zu erkennen. Das liegt auch in Ihrem Interesse. Denn Mobbing macht die Betroffenen physisch und psychisch krank. Es vergiftet das Betriebsklima und beeinträchtigt so auch den Erfolg Ihres Unternehmens.
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Enthalten in Personal aktuell
Mangelnde Kollegialität oder Mobbing: Sie sind in der Regel nicht verpflichtet, den Täter zu bestrafen
Bei anhaltenden Konflikten zwischen Mitarbeitern steht schnell der Vorwurf des Mobbings im Raum. Diesen Vorwurf dürfen Sie als Arbeitgeber nicht ignorieren. Denn die Gerichte verhängen drastische Schmerzensgelder gegen Arbeitgeber, die trotz Beschwerden der betroffenen Mitarbeiter nicht konsequent gegen Mobbing vorgehen. Wo aber beginnt Mobbing? Und was heißt „konsequentes Vorgehen“? Darum geht es im Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Mannheim vom 11.6.2026 (5 Ca 139/25).
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