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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Fußball-Weltmeisterschaft in den USA, Mexiko und Kanada steht vor der Tür, aber: Fußballtage sind keine Feiertage!
Allein die Tatsache, dass mit der Fußball-Weltmeisterschaft ein sportliches Großereignis vor der Tür steht, entbindet Ihre Mitarbeiter selbstverständlich nicht von ihrer Arbeitspflicht. Der Umgang mit dem Ereignis kann für Sie als Arbeitgeber jedoch eine gute Möglichkeit bieten, die Zufriedenheit Ihrer Arbeitnehmer zu erhöhen und sie zu neuen Leistungen zu motivieren. Was das im Einzelfall bedeutet und was Sie beherzigen sollten, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
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Enthalten in Personal aktuell
Nie mehr Ärger über das Arbeitszeugnis: So vermeiden Sie lästige Diskussionen und Prozesse
Es ist erschreckend, wie oft Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse vor Gericht landen. Denn Sie als Arbeitgeber haben hiervon nichts und sollten deshalb auch nicht unnötig viel Zeit und Nerven in Arbeitszeugnisse stecken. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie mit möglichst wenig Aufwand qualifizierte Arbeitszeugnisse schreiben, die der aktuellen Rechtsprechung entsprechen und in der Regel auch Ihren Mitarbeiter zufriedenstellen.
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Enthalten in Personal aktuell
Unentschuldigtes Fehlen, mangelnde Leistungen: So kündigen Sie Ihrem Auszubildenden rechtssicher
Das ist der Klassiker: Ein Auszubildender fehlt immer wieder unentschuldigt im Betrieb und in der Berufsschule. Die Ausbildungsprüfung wird er deshalb voraussichtlich nicht bestehen. Trotzdem dürfen Sie ihm – insbesondere, wenn es sich um einen Jugendlichen handelt – nicht ohne Weiteres kündigen. Der folgende Fall zeigt, welche besonderen Hürden konkret zu meistern sind (Arbeitsgericht (ArbG) Heilbronn, 10.3.2026, 7 Ca 440/25).
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Schwerbehinderte Mitarbeiter: Wie Sie nicht nur bei deren Beschäftigung gesetzliche Hürden rechtssicher nehmen
Aufgrund der demografischen Alterung steigt auch die Zahl der schwerbehinderten Menschen. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet dies, dass Sie zukünftig auch häufiger mit den speziellen gesetzlichen Anforderungen konfrontiert werden, welche bei der Einstellung, der Beschäftigung und auch der Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer zu beachten sind.
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Enthalten in Personal aktuell
Es gibt passende Stellen im Unternehmen: Versetzung oder Änderungskündigung vor Beendigungskündigung!
In diese Falle tappen Arbeitgeber bei Umstrukturierungen immer wieder: Sie informieren Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze wegfallen, zwar über passende offene Stellen im Unternehmen. Diejenigen, die hieran kein Interesse zeigen, erhalten dann die betriebsbedingte Kündigung. Das ist jedoch verfrüht (Arbeitsgericht (ArbG) Nordhausen, 15.1.2026, 3 Ca 741/25).
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Jetzt ist es amtlich: Kündigung bei fehlender oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeige ist unwirksam
Schon ab sechs Entlassungen innerhalb von 30 Tagen kommen Sie je nach Betriebsgröße in den Bereich von Massenentlassungen. Diese sind nach §§ 17, 18 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bei der Arbeitsagentur anzeigepflichtig. Weil das Anzeigeverfahren fehleranfällig ist, sind in der Vergangenheit viele Kündigungen hieran gescheitert. Die Hoffnung, dass sich diesbezüglich etwas ändert und nachträgliche Korrekturen möglich werden, hat sich durch zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 1.4.2026 (6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22) nun endgültig zerschlagen.
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Enthalten in Personal aktuell
Außerordentliche Kündigung: Wann beginnt die Zweiwochenfrist, innerhalb derer Sie kündigen müssen?
Grundsätzlich können Sie jedes Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es für Sie unzumutbar macht, den Mitarbeiter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum vereinbarten Vertragsende weiterzubeschäftigen (§ 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Selbst wenn ein solcher wichtiger Grund vorliegt, kann Ihre außerordentliche Kündigung jedoch daran scheitern, dass sie nicht innerhalb der Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 BGB erfolgt. Das zeigt auch der folgende Fall. Lesen Sie deshalb hier, wann genau die Zweiwochenfrist beginnt, damit Sie sie zuverlässig einhalten können.
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Enthalten in Personal aktuell
Ihr Mitarbeiter arbeitet zu schlecht oder zu wenig: In 7 Schritten bekommen Sie das Problem in den Griff
Gerade in schwierigen Zeiten wie diesen können Sie sich Mitarbeiter, die ständig Fehler produzieren und/oder viel zu langsam arbeiten, kaum erlauben. Denn solche Lowperformer schaden Ihrem Betriebsergebnis in doppelter Hinsicht: zum einen durch die eigene Minderleistung und zum anderen, weil sie die Stimmung unter den Kollegen verderben. Lesen Sie hier, wie Sie solche Mitarbeiter wieder in die Spur bringen oder – wenn dies nicht gelingt – die rechtssichere Kündigung vorbereiten.
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Datenschutz im Lohnbüro: Wie Sie „Ihre“ sensiblen Mitarbeiterinformationen wirksam schützen
Als Entgeltabrechner erhalten Sie besonders viele sensible Informationen zur Belegschaft. Diese Informationen müssen Sie gut gesichert aufbewahren. Unterläuft Ihnen dabei ein Fehler, kann das unangenehme Folgen haben. Datenschutzverstöße ziehen empfindliche Sanktionen nach sich, werfen ein schlechtes Licht auf Ihr Unternehmen und verschlechtern das Betriebsklima. Lesen Sie hier, was Sie tun können, um den Datenschutz bei der Entgeltabrechnung zu gewährleisten.
A man inspects paper with a magnifying lens. Business analysis, auditing, professional document review, inquiry, and inspection are all concepts.
Fachkräftemangel: Schreckgespenst oder Realität?
In den Medien halten sich Nachrichten vom bestehenden Fachkräftemangel, während Berufseinsteiger und -einsteigerinnen häufig von Problemen berichten, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Was ist Realität? Derzeit schwankt die Stimmung zwischen Entwarnung und Alarmismus. Ist der Fachkräftemangel also nur ein Schreckgespenst oder stehen wir vor einem strukturellen Problem, das neue Arbeitszeitmodelle erfordert?
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Der (fast) neue „Whistleblowerschutz“ auf einen Blick
Am 02.07.2023 trat das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Damit gilt erstmals in Deutschland ein umfassender Schutz für „Whistleblower“. Vorgabe war – wie so oft – eine Richtlinie der Europäischen Union. Die Regelungen haben es vor allem für Sie als Arbeitgeber in sich, wie Sie auf den beiden kommenden Seiten erfahren.
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Personalabbau per Aufhebungsvertrag: Rechnen Sie genau, bevor Sie eine attraktive Abfindung anbieten
Wenn Umstrukturierungen oder eine schwache Auftragslage einen Personalabbau erfordern, können Sie den Prozess mithilfe von Aufhebungsverträgen und Abfindungsangeboten beschleunigen. Sie ersparen sich so betriebsbedingte Kündigungen und können zudem ohne Rücksicht auf soziale Kriterien entscheiden, wem Sie ein Abfindungsangebot machen. Aber Vorsicht: Eine zu hohe Abfindungszusage können Sie nicht ohne Weiteres revidieren (Landesarbeitsgericht (LAG) Köln, 19.11.2025, 4 SLa 276/25).
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