Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Arbeitsplätze so einzurichten und zu organisieren, dass Ihre Arbeitnehmer gegen Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt sind (§ 618 Abs. 1 BGB). Diese Pflicht wird durch die Vorschriften des technischen Arbeitsschutzes nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert. Diese gibt Ihnen detaillierte Vorgaben zur Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsplätze in Ihrem Betrieb an die Hand.