Per Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) den Jahresurlaub verlängern? Das versuchen Beschäftigte leider hin und wieder. Wenn Sie einen entsprechenden begründeten Verdacht haben, dürfen Sie von dem betreffenden Mitarbeiter mehr als eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn (ArbG) vom 27.3.2026 (Az. 7 Ca 314/25, Berufung nicht zugelassen) zeigt, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.