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Enthalten in Das Berufsausbilder-Magazin
Werden Umkleidezeiten während des Urlaubs vergütet?
In manchen Berufen und bei manchen Tätigkeiten ist das Anlegen spezieller Kleidung verpflichtend, beispielsweise aus Sicherheitsgründen. Dann werden in der Regel auch bei Auszubildenden die Umkleidezeiten als Arbeitszeiten angerechnet. Aber auch während des Urlaubs?
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Enthalten in Das Berufsausbilder-Magazin
Gang zum Kaffeeautomaten oder auf dem Weg in die Tiefgarage – sind Ihre Azubis unfallversichert?
Die Rechtsprechung ist in Sachen gesetzliche Unfallversicherung erneut durch zwei aktuelle Urteile bereichert worden. Dabei wurde die Schnittstelle zwischen gesetzlich unfallversichert und nicht versichert intensiv beleuchtet und das Recht der Sozialversicherung – auch für Azubis – weiterentwickelt.
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Enthalten in Das Berufsausbilder-Magazin
Verdächtigungen gegen Ausbilder – das sind mögliche Konsequenzen, auch für das Arbeitszeugnis
Zwei aktuelle Gerichtsurteile befassen sich mit Personen, die im pädagogischen Umfeld arbeiten und deren erzieherische Tätigkeit aufgrund von Verdächtigungen und Tatsachen zur Diskussion gestellt wird. Damit stellt sich die Frage, inwieweit Ausbilder in der betrieblichen Ausbildung von den Urteilen betroffen sind und welche Folgerungen Sie als Ausbildungsverantwortlicher daraus ziehen.​
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Urlaubsabgeltung für einen Anspruch über mehrere Jahre kann steuerlich begünstigt sein
Beschäftigte, die das Unternehmen verlassen, haben häufig noch Urlaub, der nicht genommen wurde und abgegolten werden soll. Das Finanzgericht Münster urteilte kürzlich: Geht es bei der Abgeltung um Urlaub über mehrere Jahre, kann die Zahlung als außerordentliche Einnahme steuerlich begünstigt sein (FG Münster, Urteil vom 13.11.2025, Az.12 K 1853/23 E). Auf die Entscheidung sollten Sie Mitarbeiter hinweisen, die demnächst aus Ihrem Unternehmen ausscheiden.
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Aktuelles
Enthalten in Erfolgreich Führen & Motivieren
Eine neue Position reicht nicht für eine erneute Befristung
Befristete Arbeitsverträge sind ein beliebtes Instrument für Unternehmen, um relativ gefahrlos neue Mitarbeitende einzustellen. Innerhalb der Befristung kann geprüft werden, wie gut neue Mitarbeitende performen und so den in sie gesetzten Erwartungen gerecht werden. Aber Befristungen haben auch ihre Tücken. Ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag ist nur wirksam, wenn Sie diese Person zuvor noch nicht beschäftigt haben – es sei denn, die frühere Beschäftigung war ganz anders geartet, sehr kurz oder sie liegt sehr lange zurück. Eine andere Position reicht aber nicht, um eine „ganz anders geartete“ Beschäftigung zu begründen (Arbeitsgericht (ArbG) Köln, 9.10.2025, 12 Ca 2975/25).
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A judges gavel rests on a wooden table near a scale of justice
Enthalten in Das Berufsausbilder-Magazin
Das Schummeln bei der Arbeits- und Ausbildungszeit ist kein Kavaliersdelikt! Das sind die Folgen …
Auszubildende sind nach dem Überstehen der Probezeit im besonderen Maße vor einer Kündigung geschützt. Gleichwohl gibt es Gründe, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Hierzu gehört auch der Betrug bei der Arbeitszeiterfassung. Ein aktuelles Gerichtsurteil klärt auf und macht einmal mehr deutlich, wie wichtig es ist, Ihre Azubis über dieses gravierende Vergehen umfassend zu informieren.
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Enthalten in Das Berufsausbilder-Magazin
Echt jetzt? Krankschreibung ohne Arztgespräch?
Es ist mittlerweile möglich, sich per Videokontakt von einem Arzt krankschreiben zu lassen. Das gilt auch für Auszubildende. Gibt es allerdings gar keinen Arztkontakt, sollten die Alarmglocken läuten. Dabei kann es sich sogar um einen Kündigungsgrund handeln, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschied (Urteil vom 09.09.2025, Az. 14 SLa 142/25).
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Enthalten in Das Berufsausbilder-Magazin
Übernahme in ein befristetes Arbeitsverhältnis: Wie lang darf die Probezeit sein?
Zahlreiche Tarifverträge sehen vor, dass alle Auszubildenden, die ihre Prüfung bestanden haben, zunächst in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Zudem gibt es Betriebe, die aus Gründen fehlender Planungssicherheit eine Befristung bei der Übernahme vorziehen. Dabei ist ein aktuelles Gerichtsurteil des Bundesarbeitsgerichts zu beachten (Urteil vom 30.10.2025, Az. 2 AZR 160/24).
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Enthalten in Erfolgreich Führen & Motivieren
„Irrtum“ bei der Zeiterfassung: Abmahnen oder kündigen?
Vor allem für Mitarbeitende im Außendienst ist es oft leicht, tatsächlich nicht geleistete Arbeitszeiten zu erfassen. Wegen eines solchen Arbeitszeitbetrugs dürfen Sie in der Regel kündigen. Aber gilt das auch, wenn Mitarbeitende behaupten, sich nur geirrt zu haben? Darum geht es im Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern vom 9.9.2025 (5 SLa 9/25).
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Enthalten in Erfolgreich Führen & Motivieren
Persönliches Erscheinen angeordnet? Dann müssen Sie zum Gerichtstermin!
Arbeitsgerichtliche Verfahren, insbesondere bei Kündigungsschutzklagen, beginnen immer mit einem sogenannten Gütetermin, um eine Einigung der Parteien zu erreichen. Oft reicht es, wenn der Rechtsbeistand Ihres Unternehmens allein teilnimmt. Das gilt jedenfalls dann, wenn er oder sie berechtigt ist, einen Vergleich zu schließen. Es gibt allerdings ein „Aber“. Dann kann es für Sie sogar teuer werden, wenn Sie an dem Gütetermin nicht teilnehmen (Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein,13.11.2024, 5 Ta 69/24).
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