Suchergebnisse

126 Treffer
Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Altersteilzeit: Mitarbeiter zu Beginn der Freistellungsphase haben keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung
Altersteilzeit im Blockmodel bedeutet: Ein Mitarbeiter spart in einer Arbeitsphase der Altersteilzeit ein Guthaben an, das er in der anschließenden Freistellungsphase als Entgelt beansprucht. Für Sie als Entgeltabrechner gibt es in diesem Zusammenhang jede Menge zu regeln. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln (vom 12.11.2025, Az. 4 SLa 277/25) zeigt, dass Sie vor allem den Urlaubsanspruch des Mitarbeiters im Auge behalten sollten. Lesen Sie hier, warum das so ist.
Vorschau anzeigen
Woman judge hand holding gavel to bang on sounding block in the court room.
Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Urlaubsanspruch wächst in Mutterschutz und Elternzeit kontinuierlich weiter: keine automatische Kürzung
Während der Elternzeit ruhen die Hauptleistungspflichten „Arbeit gegen Lohn“. Andere Rechte und Pflichten, wie z. B. der Urlaubsanspruch, bleiben aber bestehen. Eine automatische Kürzung findet nicht statt. Wie Sie hier am besten vorgehen, um bares Geld zu sparen, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Vorschau anzeigen
Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Urlaubsabgeltung für einen Anspruch über mehrere Jahre kann steuerlich begünstigt sein
Beschäftigte, die das Unternehmen verlassen, haben häufig noch Urlaub, der nicht genommen wurde und abgegolten werden soll. Das Finanzgericht Münster urteilte kürzlich: Geht es bei der Abgeltung um Urlaub über mehrere Jahre, kann die Zahlung als außerordentliche Einnahme steuerlich begünstigt sein (FG Münster, Urteil vom 13.11.2025, Az.12 K 1853/23 E). Auf die Entscheidung sollten Sie Mitarbeiter hinweisen, die demnächst aus Ihrem Unternehmen ausscheiden.
Vorschau anzeigen
Aktuelles
Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Altersteilzeit: Abgeltung gibt’s erst nach Freistellungsphase
Urlaub ist grundsätzlich in natura zu gewähren. Das gebietet bereits der Sinn und Zweck des Urlaubsanspruchs. Der Arbeitnehmer soll – auch aus gesundheitsschutzrechtlichen Gründen – ausreichend Erholungsphasen haben. Eine Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs kommt nur unter einer Bedingung in Betracht. Über deren Eintritt bei einem Altersteilzeitverhältnis stritten die Parteien im nachfolgenden Fall.
Vorschau anzeigen
Deck chairs on a laptop - office background. 3d illustration
Enthalten in Personal aktuell
Vollzeit, Teilzeit, Wechselschicht im 24-Stunden-Betrieb: So berechnen Sie die Urlaubsansprüche Ihrer Mitarbeiter
Beschäftigen Sie Mitarbeiter mit unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen, evtl. sogar schwankenden, unregelmäßigen Arbeitszeiten? Dann kann es für Sie aufwendig sein, den Urlaubsanspruch jedes einzelnen Mitarbeiters genau zu berechnen. Der Arbeitgeber im folgenden Fall wollte das Problem mit einer großzügigen Regelung vereinfachen. Doch so geht es nicht (Bundesarbeitsgericht (BAG), 19.8.2025, 9 AZR 218/24).
Vorschau anzeigen
Magnifying Glass with Exclamation Point Over Text
Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Urlaub wird nur anhand von Arbeitstagen berechnet
Urlaub ist die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht. Diese kommt nur zum Tragen, wenn der Arbeitnehmer statt der Freistellung gearbeitet hätte. Daher wird der Urlaubsanspruch auch anhand der (regelmäßigen) Arbeitstage berechnet und nicht nach den Kalendertagen. Was ganz einfach klingt, kann aber gerade in Schichtsystemen oder bei schwierigen Dienstplangestaltungen schwierig werden. Aber auch dann dürfen Sie nicht auf eine kalendertägliche Berechnung ausweichen, wie das Bundesarbeitsgericht im folgenden Fall nochmals klargestellt hat.
Vorschau anzeigen
Deck chairs on a laptop - office background. 3d illustration
Filter
Sortieren nach: