Kommt es häufiger vor, dass ein Auszubildender im Anschluss an seinen Jahresurlaub krank ist, kommen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Krankmeldung auf. Das kann sich auf die Entgeltfortzahlung auswirken. Im vorliegenden Fall hat das Arbeitsgericht Heilbronn die Verweigerung, Entgelt weiterzuzahlen, als rechtens eingestuft (Urteil vom 27.03.2026; Az: 7 Ca 314/25).