Arbeitszeitkonten sind für Mitarbeiter und Unternehmen eine tolle Sache: Die Beschäftigten verzichten auf einen Teil des Entgelts. Dieses sparen sie auf einem Konto ein, um beispielsweise eine längere Freistellung in Anspruch nehmen zu können. Bisher konnten Wertguthabenvereinbarungen nur für die Zeit bis zum Beginn einer Altersrente, maximal bis Ende des Monats, in dem die Altersgrenze für den Anspruch auf Regelaltersrente erreicht wird, getroffen werden. Das ist ab sofort anders.