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Enthalten in Erfolgreich Führen & Motivieren
„Das war nicht Ihr erstes Vergehen dieser Art“: Durch diese Formulierung wird Ihre Abmahnung unwirksam
Mindestens eine Abmahnung ist meist erforderlich, bevor Sie einem oder einer Mitarbeitenden wegen Pflichtverletzungen kündigen dürfen. Allerdings führen oft schon kleine Fehler in der Abmahnung dazu, dass diese unwirksam ist – selbst wenn sie an sich berechtigt wäre. So war es auch im folgenden Fall. Erfahren Sie deshalb hier, wie Sie bei Ihren Abmahnungen rechtssicher vorgehen.
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A judges gavel rests on a wooden table near a scale of justice
Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Scheidende Mitarbeiterin versucht, Kollegen zum neuen Arbeitgeber abzuwerben: Fristlose Kündigung aber gekippt
Versucht ein Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis, Kollegen abzuwerben und zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen, sollten Sie als Arbeitgeber sofort einschreiten. Ob zunächst eine Abmahnung oder direkt die fristlose Kündigung in Betracht kommt, ist dabei allerdings – wie so oft – eine Frage des Einzelfalls.
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Business man sending resignation letter to boss and Holding Stuff Resign Depress or carrying cardboard box by desk in office.
Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Upgrades zum Nulltarif: Fehlende Abmahnung wird zum Verhängnis – Kündigung unwirksam
Geht es um die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung prüfen die Gerichte regelmäßig, ob zunächst eine Abmahnung erforderlich, aber auch ausreichend gewesen wäre. Nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen können Sie als Arbeitgeber von diesem „Schuss vor dem Bug“ absehen und direkt zur Kündigung greifen.
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Business man sending resignation letter to boss and Holding Stuff Resign Depress or carrying cardboard box by desk in office.
Enthalten in Personal aktuell
„Das war nicht Ihr erstes Vergehen dieser Art“: Durch diese Formulierung wird Ihre Abmahnung unwirksam
Mindestens eine Abmahnung ist meist erforderlich, bevor Sie einem Mitarbeiter wegen Pflichtverletzungen kündigen dürfen. Allerdings führen oft schon kleine Fehler in der Abmahnung dazu, dass diese unwirksam ist – selbst wenn sie an sich berechtigt wäre. So war es auch im folgenden Fall. Erfahren Sie deshalb hier, wie Sie bei Ihren Abmahnungen rechtssicher vorgehen.
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Enthalten in Das Berufsausbilder-Magazin
Bei tätlichem Angriff kann eine Abmahnung entbehrlich sein
Ein Auszubildender, der im Ausbildungsunternehmen Gewalt ausübt und einem Kollegen, Vorgesetzten oder Ausbilder Schmerzen und/oder einen Schaden zufügt, muss mit einer Kündigung rechnen. Er kann sich bei einem gravierenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person nicht darauf berufen, dass zunächst eine Abmahnung erfolgen müsste.
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