Bei der Bewerbung schwerbehinderter Menschen um einen Ausbildungsplatz sollten Sie besondere Sorgfalt walten lassen. Schließlich gelten die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Ob Sie beispielsweise erkennbar schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen müssen, hängt davon ab, in was für einem Ausbildungsbetrieb Sie tätig sind.