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Enthalten in Das Berufsausbilder-Magazin
Müssen Sie schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen?
Bei der Bewerbung schwerbehinderter Menschen um einen Ausbildungsplatz sollten Sie besondere Sorgfalt walten lassen. Schließlich gelten die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Ob Sie beispielsweise erkennbar schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen müssen, hängt davon ab, in was für einem Ausbildungsbetrieb Sie tätig sind.
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Wie genau dürfen Sie Bewerber unter die Lupe nehmen – und wie reagieren Sie rechtssicher auf Lügen?
Kaum etwas ist ärgerlicher als eine Einstellungsentscheidung, die sich nachträglich als Fehler erweist, weil der Mitarbeiter fachlich oder menschlich nicht passt. Um die Spreu vom Weizen zu trennen, können Sie vor der Einstellung Fragen stellen, Arbeitsproben erbitten und eventuell weitere Nachforschungen anstellen. Dabei sind jedoch die Persönlichkeitsrechte des Bewerbers, der Datenschutz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten. Erfahren Sie hier, wie weit Sie nach der aktuellen Rechtsprechung gehen dürfen und welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie dennoch getäuscht wurden.
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Schwerbehinderter Bewerber wurde nicht zum Gespräch eingeladen: Jetzt bekommt er 3.450,00 € Entschädigung!
Bewirbt sich auf eine ausgeschriebene Stelle ein erkennbar schwerbehinderter Mensch, ist für Sie als Arbeitgeber besondere Vorsicht geboten! Die Diskriminierung von schwerbehinderten Menschen im Bewerbungsverfahren kann Entschädigungsansprüche zur Folge haben. Öffentliche Arbeitgeber sind gut beraten, schwerbehinderte Bewerber im Regelfall zum Bewerbungsgespräch einzuladen.
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Arbeitgeber kann Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers erfolgreich widerlegen: keine Entschädigung
Als Arbeitgeber können Sie insbesondere im Bewerbungsverfahren viele Fehler machen oder mögliche Pflichten aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX übersehen. Der nachfolgende Fall bildet einmal mehr ein Paradebeispiel dafür, wie manche Bewerber nur darauf lauern. Hier gilt es für Sie, vorbereitet zu sein, um mögliche Diskriminierungsindizien im Keim zu ersticken.
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Enthalten in Personal aktuell
Datenschutz im Einstellungsverfahren: Vorsicht, wenn Sie einen Bewerber vorab googeln
Bevor Sie einen neuen Mitarbeiter einstellen, wollen Sie als Arbeitgeber naturgemäß möglichst viel über ihn wissen. Ein Background-Check interessanter Kandidaten im Internet kann Ihnen hierzu wichtige Informationen liefern. Aber ist eine solche Recherche datenschutzrechtlich zulässig? Und inwieweit müssen Sie die jeweiligen Bewerber über ihre Recherche informieren? Diese Fragen beantwortet das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5.6.2025 (Az. 8 AZR 117/24).
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Kriminielle Bewerbertricks: Wie Sie sich von betrügerischen Bewerbern sofort wieder trennen können
Von kaschierten Lücken im Lebenslauf über falsche Angaben auf zulässige Fragen bis hin zur Vorlage gefälschter Zeugnisse: Die kriminelle Energie von Bewerbern, die es unbedingt auf eine Stelle schaffen wollen, kennt manchmal keine Grenzen. Fliegt eine solche Täuschung später auf, wollen Sie regelmäßig nur eines: den betrügerischen neuen Mitarbeiter schnellstens wieder loswerden. Das dürfen Sie auch!
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Der richtige Umgang mit den erfolglosen Bewerbern und deren Bewerbungsunterlagen
Haben Sie den richtigen Mitarbeiter gefunden und den Arbeitsvertrag geschlossen, wird es Zeit, sich auch um diejenigen Bewerber zu kümmern, die sich im Auswahlverfahren nicht durchsetzen konnten. Doch auch hier lauern arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Klippen, die es für Sie als Arbeitgeber zu umschiffen gilt.
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
So behalten Sie die Kosten für Ihre Bewerbungsrunden im Griff
Einstellungsverfahren sind für Sie als Arbeitgeber mit erheblichem Aufwand an Zeit und Geld verbunden. Dies beginnt bereits mit den Kosten für das Schalten der Stellenanzeigen. Ihre Ausgaben können noch beträchtlich steigen, wenn Sie zahlreiche Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, um den „optimalen“ Mitarbeiter finden. Doch wenn Sie clever handeln, bestimmen Sie selbst, ob und welche Kosten Sie hierfür übernehmen.
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
So informieren Sie korrekt zum Umgang mit Bewerberdaten
Bei Einstellungsverfahren erhalten Sie regelmäßig umfangreiche Daten über die Bewerber. Hierzu enthält die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wichtige Vorgaben. Danach sind Sie u. a. als Arbeitgeber verpflichtet, bei Eingang der Unterlagen den Bewerber umfassend über die Art der Datenerhebung zu informieren (Art. 13 DSGVO).
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Arbeitgeber darf „erste Führungserfahrung“ verlangen
Streitigkeiten um Diskriminierungen in Stellenanzeigen sind seit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Dauerthema in sämtlichen Personalabteilungen. Die nachfolgende Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob eine „erste Führungserfahrung“ in Stellenanzeigen gefordert werden darf.
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