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Enthalten in Personal aktuell
Auch bei Mitarbeitern in der Pflegeauszeit ist eine Kündigung möglich und erlaubt
Mitarbeiter, die Rechte nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) oder dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) in Anspruch nehmen und Angehörige pflegen, genießen besonderen Kündigungsschutz. Aber: Keine Regel ohne Ausnahme! Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich auch von diesen Mitarbeitern trennen. Zwar sind die Hürden hierfür hoch, aber nicht unüberwindbar.
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Niemand ist unkündbar – auch Betriebsräte nicht
Selbst Betriebsratsmitglieder sind nicht unantastbar! Auch wenn sie Sonderkündigungsschutz genießen. Zwar können Sie diesem Personenkreis nicht ordentlich kündigen, aber eine fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist möglich und durchsetzbar!
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