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Sommer, Urlaub & Personalengpass? So nutzen Sie die Sonderregelung und die neue Grenze bei Minijobbern
Kennen Sie das? Urlaubszeit kombiniert mit unvorhergesehenen Aufträgen oder einem Krankheitsfall – und schon ist es so weit: Es entsteht ein Personalengpass im Unternehmen. Für solche Fälle liefern Sie der Unternehmensleitung einen Tipp aus der Entgeltabrechnung: Die Minijobber des Unternehmens dürfen ohne sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen mehr arbeiten – wenn sie das wollen. Achten Sie dabei auf die Vorgaben kombiniert mit der neuen Minijobgrenze seit 1.1.2026.
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Neue Geringfügigkeitsrichtlinien bei Minijobs: das Wichtigste auf einen Blick
Die Beschäftigung von Minijobbern, also 603-€-Kräften und kurzfristig beschäftigten Aushilfen, nimmt zu. Gleichzeitig werden die Regeln rund um die „Minis“ immer komplizierter. Unterstützung erhalten Sie als Entgeltabrechner durch die Geringfügigkeitsrichtlinien der Minijob-Zentrale, in denen jede Menge Vorgaben für die Abrechnung dieser besonderen Mitarbeiter aufgestellt und erläutert sind. Halten Sie sich daran, haben Sie bei der nächsten Betriebsprüfung, in der Ihre Minijobber garantiert unter die Lupe genommen werden, nichts zu befürchten. Seit dem 5.1.2026 gelten neue Geringfügigkeitsrichtlinien.
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Weniger Abgaben: Der U1-Satz der Minijob-Zentrale ist gesunken
Zum Jahreswechsel hat die Minijob-Zentrale Ihre Abgabe im U1-Verfahren für den Ausgleich von Aufwendungen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für alle Minijobber von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt. Die Abgabe im U2-Verfahren (Mutterschaft und Schwangerschaft) bleibt dagegen bei 0,22 %.
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Midi- statt Minijob 2026: Wann sich eine Entgelterhöhung für Arbeitgeber und Mitarbeiter lohnt
Ab 1.1.2026 wurden durch die Anhebung der Minijobgrenze einige Mitarbeiter von Teilzeitbeschäftigten im Übergangsbereich automatisch zu Minijobbern. Davon betroffen sind alle Beschäftigten, die zwischen 556,01 € und 603 € verdienen und auch vorher schon verdient haben. Prüfen Sie, ob eine Entgelterhöhung für den Beschäftigten und Ihr Unternehmen vorteilhafter ist als der Minijobberstatus.
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Jahreswechsel: Darauf sollten Sie bei der Beschäftigung von Aushilfen aktuell besonders achten
Ab 1.1.2026 dürfen geringfügig entlohnte Minijobber 603 € monatlich verdienen. Sozialversicherungsfreie kurzfristig beschäftigte Aushilfen dürfen zwar unbegrenzt verdienen. Dennoch spielt die neue Entgeltgrenze von 603 € auch bei diesen Minijobbern eine Rolle. Zudem gilt zum Jahreswechsel eine Besonderheit, die Sie keinesfalls übersehen dürfen. Lesen Sie hier, welche Regeln rund um Aushilfen demnächst Ihre besondere Aufmerksamkeit benötigen.
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Diese Abgaben führen Sie 2026 für Minijobber ab
Ab dem 1.1.2026 dürfen geringfügig entlohnte Minijobber maximal 603 € im Monat verdienen. Kurzfristig beschäftigte Minijobber können dagegen unbegrenzt verdienen, müssen aber eine Zeitgrenze von maximal 70 Arbeitstagen/3 Monaten beachten. Auch die Abgaben für die jeweiligen Minijobs sind unterschiedlich geregelt. Prüfen Sie, welche Ausgaben auf Ihr Unternehmen 2026 zukommen können.
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Lohnsteuer 2026 pauschal oder individuell? Entscheiden Sie bei geringfügig entlohnten Minijobbern vorteilhaft
Grundsätzlich werden auch geringfügig entlohnte Minijobber individuell nach den ELStAM (ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale) besteuert. Es steht Ihnen aber frei, anstelle dieser individuellen Besteuerung die Pauschalierung mit 2 % zu wählen und diese Pauschalsteuer an die Minijobzentrale abzuführen. Um für 2026 richtig zu entscheiden, sollten Sie nachrechnen.
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So nutzen Sie die neuen Freibeträge 2026, wenn Minijobber sich nebenher im Verein engagieren
Bei geringfügig entlohnten Minijobbern müssen Sie stets die monatliche Entgeltgrenze im Auge behalten. Derzeit beträgt das Limit 556 € im Monat. Ab dem 1.1.2026 sind es dann 603 €. Zu einem Problem kann auch jeder Nebenjob werden: Selbst wenn ein Beschäftigter sich privat in einem Verein engagiert und hierfür Geld bekommt, müssen Sie unbedingt nachrechnen. Entwarnung können Sie geben, soweit die Pauschalen für Übungsleiter und Ehrenämter anwendbar sind. Genau diese werden im kommenden Jahr deutlich angehoben.
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