Ab 1.1.2026 dürfen geringfügig entlohnte Minijobber 603 € monatlich verdienen. Sozialversicherungsfreie kurzfristig beschäftigte Aushilfen dürfen zwar unbegrenzt verdienen. Dennoch spielt die neue Entgeltgrenze von 603 € auch bei diesen Minijobbern eine Rolle. Zudem gilt zum Jahreswechsel eine Besonderheit, die Sie keinesfalls übersehen dürfen. Lesen Sie hier, welche Regeln rund um Aushilfen demnächst Ihre besondere Aufmerksamkeit benötigen.