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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Wie Sie bei Mitarbeitern betriebsprüfungssicher vorgehen, die nebenher selbstständig sind
Bei Mehrfachbeschäftigungen geht es nicht unbedingt um abhängige Beschäftigungen. Viele Arbeitnehmer versuchen, nebenher ein zweites Standbein als Selbstständige aufzubauen. Auch das kann Konsequenzen für die Sozialversicherungspflicht in Ihrem Unternehmen haben. Im Folgenden erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
So berechnen Sie betriebsprüfungssicher Beiträge und Pauschalen für Multijobber
Fast immer hat die Mehrfachbeschäftigung eines Mitarbeiters Auswirkungen auf Ihre Beitragsberechnung. Das gilt nicht nur bei Minijobbern, sondern auch bei Mehrfachbeschäftigten, die viel verdienen. Lesen Sie hier, wie Sie die Besonderheiten bei der Abrechnung betriebsprüfungssicher umsetzen.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Wie Sie betriebsprüfungssicher herausfinden, ob Mitarbeiter Multijobber sind
Ob Mitarbeiter Ihres Unternehmens noch eine weitere Tätigkeit ausüben, sollten Sie in regelmäßigen Abständen und bei jeder Neueinstellung prüfen. Nehmen Sie dabei nicht nur teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter unter die Lupe. Auch Einkommen aus Vollzeitstellen werden zunehmend durch Zweit- und sogar Drittbeschäftigungen aufgestockt. Wie genau Sie von Mehrfachbeschäftigung erfahren? Lesen Sie hier, welche Informationsquellen Ihnen hierfür rechtssicher zur Verfügung stehen.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Warum Sie von jeder Mehrfachbeschäftigung im Unternehmen Kenntnis haben sollten
Vermutlich haben so einige Mitarbeiter Ihres Unternehmens eine weitere Beschäftigung. Diese sollten Sie zwingend kennen. Denn Mehrfachbeschäftigungen können weitreichende Folgen für die Sozialversicherung der Beschäftigten haben. Übersehen Sie diese, wird Ihr Unternehmen unter Umständen zu Nachzahlungen herangezogen. Lesen Sie hier, worauf Sie auf jeden Fall achten sollten.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Wann Sie nicht zusammenrechnen – und wie Sie Mehrfachbeschäftigungen verhindern
Eine Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen bedeutet: Alle Entgelte des Mitarbeiters – oder bei kurzfristig beschäftigten Aushilfen die Arbeitszeiten – werden summiert. Das kann Auswirkungen auf den Status der Mitarbeiter haben, was wiederum sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Allerdings gilt das nicht in jedem Fall. Unterscheiden Sie hier richtig, können Sie der nächsten Betriebsprüfung gelassen entgegensehen.
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