Erkranken Mitarbeiter Ihres Unternehmens an einem Infekt und sind sie arbeitsunfähig, ist die Folge normalerweise Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Doch hin und wieder kann eine entsprechende Erkrankung auch einen Arbeitsunfall darstellen. Diesen sollten Sie auf Anhieb erkennen. Denn: Bei Anerkennung eines Arbeitsunfalls hat der betroffene Mitarbeiter Anspruch auf das umfassende Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung. Das kann eine Akutbehandlung sein sowie die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Schließlich sind Verletzten- und Übergangsgeld oder sogar Rentenzahlungen möglich. Ein aktuelles Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) zeigt, wann eine virale oder bakterielle Infektion die Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall erfüllt (Urteil vom 19.1.2026 Az. L 3 U 161/24).