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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Regeln Sie die Beitragszahlung für die Betriebsrente
Eine betriebliche Altersversorgung kann bei sinkenden Rentenzahlungen einen erheblichen Baustein bei der Absicherung für das Alter darstellen. Dabei zahlen Sie die Rente in den allermeisten Fällen nicht selbst aus, sondern schalten ein Versicherungsunternehmen oder ein Versorgungswerk ein. Relevant ist daher vielmehr, wer die Beiträge, in welcher Höhe aufzubringen hat.
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Business people shaking hands , finishing up a meeting to sign a new contract
Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Trotz guter wirtschaftlicher Lage nach Stichtag: keine Anpassungspflicht des Arbeitgebers
Zahlungen für Ihre ehemaligen Mitarbeiter im Rahmen der Betriebsrenten sind ein erheblicher Kostenfaktor. Werden diese dann auch noch nach oben angepasst, kann dies zu Ihrer finanziellen Überforderung führen. Die Rentenanpassung ist jedoch kein Automatismus. Allerdings gilt auch hier wie immer: Gewusst wie!
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Von Arbeitgeberzuschusspflicht kann abgewichen werden
Der alte Slogan von Ex-Bundesarbeitsminister Norbert Blüm, „Die Rente ist sicher“, gilt nicht mehr! Das dürfte inzwischen jedem innerhalb, aber auch außerhalb der Politik klar sein. Demzufolge ist es von mehrfacher Bedeutung, auf die betriebliche Altersvorsorge zurückzugreifen. Arbeitnehmer können sich hierbei durch die Umwandlung ihres Entgelts ein weiteres Standbein fürs Alter aufbauen. Seit 2022 müssen Sie dies ggf. noch bezuschussen. Letzteres kann aber durch einen Tarifvertrag verhindert werden, wie dieser Fall zeigt.
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Wann Sie die Betriebsrente (nicht) erhöhen müssen
In Zeiten, in denen die gesetzliche Rente schrumpft, wird eine Betriebsrente zur Absicherung im Alter immer wichtiger. Um dies zu gewährleisten, soll auch die Betriebsrente regelmäßig angepasst werden. Allerdings ist eine Rentenerhöhung kein Automatismus, insbesondere, wenn die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens dies nicht hergibt.
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So wickeln Sie die Entgeltumwandlung richtig ab
Entgeltumwandlung bedeutet: Ein Mitarbeiter verzichtet auf einen Teil seiner zukünftigen Entgeltansprüche zugunsten des Erwerbs von Anwartschaften auf die betriebliche Altersvorsorge. Als Arbeitgeber sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, sich durch eigene Beiträge an der betrieblichen Altersvorsorge zu beteiligen. Dennoch steht es Ihnen natürlich frei, die Beiträge für eine Betriebsrente zu übernehmen oder mitzufinanzieren.
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Ihre 5 Möglichkeiten für die Ausgestaltung der Betriebsrente
Für die Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung stehen Ihnen als Arbeitgeber verschiedene Durchführungswege zur Verfügung, welche nachstehend hinsichtlich Risiko und Verwaltungsaufwand für Sie bewertet sind. So können Sie das optimale Versorgungsmodell auswählen, das zur Situation und zur Größe Ihres Unternehmens passt.
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Ihr Mitarbeiter verlässt vorzeitig das Unternehmen: Was wird aus der Betriebsrente?
Scheidet ein Mitarbeiter vor seinem Renteneintritt aus Ihrem Unternehmen aus, bleiben seine unverfallbaren Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung selbstverständlich erhalten. Bei der Frage, wie es anschließend mit der von Ihnen zugesagten Altersversorgung weitergeht, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dabei kommt es entscheidend auf den jeweils gewählten Durchführungsweg an.
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Von welchen Förderungen Sie und Ihre Mitarbeiter profitieren
Aufwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter sind in bestimmten Grenzen sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei gestellt. Positiver Nebeneffekt für Sie: Durch die Sozialversicherungsfreiheit schrumpft grundsätzlich auch Ihr Arbeitgeberanteil. Zwar müssen Sie seit 2022 vom ersparten Arbeitgeberanteil am Sozialversicherungsbeitrag 15 % als Arbeitgeberzuschuss abgeben. Bei einem Arbeitgeberanteil von durchschnittlich 20 % bleibt Ihnen unterm Strich aber immer noch eine Ersparnis.
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Betriebsrente: Die Vorteile für beide Seiten im Überblick
Allen voran der demografische Wandel in Deutschland lässt das Versorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung in Zukunft stetig sinken. Am Thema betriebliche Altersversorgung – die sog. Betriebsrente – für Ihre Mitarbeiter, aber auch für Sie als Arbeitgeber, geht kaum noch ein Weg vorbei. Das Beste: Richtig durchgeführt bringt diese sowohl Ihren Mitarbeitern als auch Ihnen einige Vorteile.
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