Manche Arbeitnehmer halten sich für kreativ, wenn es darum geht, den Zeitraum der Entgeltfortzahlung über die 6 Wochen hinaus zu verlängern. Im nachfolgenden Fall jedoch nur mit mäßigem Erfolg. Allein die Tatsache, dass nach 6 Wochen eine andere Krankheit die
Arbeitsunfähigkeit verlängert, reicht hierfür nämlich nicht aus.