Enthalten in Das Berufsausbilder-Magazin
Leider wird über die Erstellung von Arbeits- und Ausbildungszeugnissen viel zu oft gestritten. Hinsichtlich der Formalien, die einzuhalten sind, ist die Rechtslage klar. Geht es um die Bewertung eines Arbeitnehmers, insbesondere eines solchen, der sich in Ausbildung befindet, ist die Rechtslage nicht ganz so eindeutig. Eines gilt jedoch auf jeden Fall: Bescheinigen Sie einem Auszubildenden unterdurchschnittliche Leistungen, müssen Sie das genau begründen können.
ArbeitszeugnisAusbildungsendeSonderausgabe