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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Wie Sie die Lohnsteuer für Studenten rechtssicher abwickeln und abführen
Studenten, die in Ihrem Unternehmen arbeiten, werden wie alle anderen Arbeitnehmer regulär besteuert. Sie müssen für Studenten – je nach gültigem Lohnzahlungszeitraum – die Lohnsteuer ermitteln. Übersteigt der Jahresverdienst der Mitarbeiter den Grundfreibetrag nicht, erhalten die Studenten die bezahlte Steuer im Rahmen ihrer Einkommenssteuerveranlagung in voller Höhe zurück. Sie dürfen deshalb allerdings nicht vom Lohnsteuerabzug absehen und auf die Erhebung der ELStAM (der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale) verzichten. Machen Sie den studentischen Mitarbeiter darauf aufmerksam, dass er einen Antrag auf die Veranlagung stellen muss.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
So profitiert Ihr Unternehmen vom Werkstudentenprivileg
Plant Ihr Unternehmen, einen Studenten als Mitarbeiter einzustellen, sollten Sie darauf achten, dass alle Vorgaben für Werkstudenten erfüllt werden. Nur dann kann Ihr Unternehmen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sparen – unabhängig vom Entgelt des Studenten und von der Art der Tätigkeit.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Diese Zeiten und Fristen sind wichtig für die rechtssichere Anwendung des Werkstudentenprivilegs
Ein Werkstudent ist gleichzeitig Arbeitnehmer und Student. Das sozialversicherungsrechtliche Werkstudentenprivileg gilt aber nur dann, wenn das Erscheinungsbild als Student trotz Beschäftigung weiterhin überwiegt. Um das zu erreichen, darf der Student nicht zu viel arbeiten. Dafür, wie Arbeitgeber das erreichen und prüfen können, gibt es ganz klare Vorgaben der Sozialversicherungsträger.
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Ist der Student tatsächlich ein Student? So umschiffen Sie die 3 tückischsten Fallen bei der Werkstudentenbeschäftigung
Bei der Beschäftigung von Werkstudenten sehen die Betriebsprüfer genau hin. Vor allem nehmen sie für Arbeitgeber und Entgeltabrechner besonders heikle Sachverhalte, die zur Falle werden können, unter die Lupe. Prüfen Sie am besten genau, ob der Studentenstatus des eingestellten Mitarbeiters auch aus Sicht der Sozialversicherungsträger bestehen kann. Lesen Sie, welche Kriterien dabei wichtig sind.
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Keine Privilegien mehr: Wann der Studentenstatus konkret endet
Die günstigen sozialversicherungsrechtlichen Konditionen bei der Beschäftigung eines Studenten sind gekoppelt an das Werkstudentenprivileg. Dieses endet mit dem Ende des Studiums. Doch wie lange besteht der Studentenstatus? Bis zum Ablegen der Prüfungen oder erst bei Bestehen und Benachrichtigung? Was ist, wenn der Student pausiert oder sich nach dem ersten Abschluss weiter qualifizieren will? Antworten auf diese Fragen finden Sie im folgenden Beitrag.
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