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Enthalten in Personal aktuell
Ist Ihr Mitarbeiter für eine Beförderung geeignet? Mit einem Widerrufsvorbehalt können Sie sich kaum absichern
Das gibt es in der Praxis häufiger: Ein Mitarbeiter ist fachlich tüchtig, aber als Führungskraft nicht geeignet. Um dem Mitarbeiter die Führungsaufgabe dann wieder entziehen zu können, könnten Sie auf die Idee kommen, Beförderungen bis auf Widerruf vorzunehmen. Doch eine solche rechtliche Absicherung funktioniert nicht (Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf, 14.5.2025, 12 SLa 37/25).
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Enthalten in Personal aktuell
Ein legales Mittel gegen Problem-Mitarbeiter – die Versetzung
Jeder Betrieb hat sie: die Problem-Mitarbeiter. Und für Sie sind diese Mitarbeiter eine echte Herausforderung. Denken Sie beispielsweise an die sexuellen Belästiger. Sie arbeiten oft hinterhältig und sind schwer zu überführen. Oft steht dann Aussage gegen Aussage. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln zeigt Ihnen einen Weg auf: die Versetzung (25.02.2025, Az. 7 SLa 456/24).
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Versetzung muss vom Direktionsrecht gedeckt sein
Als Arbeitgeber weisen Sie Ihren Mitarbeitern die Arbeit zu. Dies gilt sowohl in zeitlicher, örtlicher als auch inhaltlicher Hinsicht. Doch dieses Direktionsrecht hat Grenzen. Insbesondere können Sie damit nicht einseitig die Regelungen des Arbeitsvertrages außer Kraft setzen. Im schlimmsten Fall bleibt Ihnen dann nur die Möglichkeit einer Änderungskündigung, wenn der Arbeitnehmer nicht freiwillig den Änderungen der Arbeitsvertragsbedingungen zustimmt.
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Betriebsrat verweigert Zustimmung zur Versetzung zu Unrecht
Immer wieder Ärger mit dem Betriebsrat? „Dank“ der umfassenden Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bestimmt Ihr Betriebsrat – sofern vorhanden – bei etlichen Maßnahmen mit. Für Sie als Arbeitgeber kann das vor allem dann zum Problem werden, wenn Sie kein gutes Verhältnis zum Mitarbeitergremium pflegen und dieses teilweise grundlos eine Blockadehaltung einnimmt. Im nachfolgenden Fall musste ein Arbeitgeber deswegen für eine Versetzung vor Gericht ziehen.
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Enthalten in Personal aktuell
Wie Sie nachträglich die Arbeitsbedingungen ändern können
Zur Wahrung Ihrer Flexibilität beim Einsatz Ihrer Mitarbeiter ist die Gestaltung des Arbeitsvertrages ganz entscheidend. Auch wenn Sie die Arbeitsverträge schon abgeschlossen haben, bei denen Sie die vorgenannten Regeln nicht oder nur teilweise beachtet haben, ist noch nicht alles verloren. Es gibt durchaus auch in einem laufenden Arbeitsverhältnis noch Möglichkeiten, Ihre Flexibilität zu erhöhen.
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