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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld gilt auch im Jahr 2026 – so regeln Sie die Details
Derzeit werden auch Kinder häufig krank. Eltern geraten deshalb oft in einen Zwiespalt zwischen Betreuung und Arbeitnehmerpflichten. Ausgeglichen wird diese besondere Belastung durch das sogenannte Kinderkrankengeld. Der vorübergehend erweiterte Anspruch darauf sollte eigentlich zum 31.12.2025 enden. Mittlerweile steht fest, dass er auch im Jahr 2026 weitergeführt wird. Das ist eine gute Nachricht für Ihr Unternehmen und alle Mitarbeiter mit Kindern, die betreut werden müssen.
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Keine Erstattung der Lohnkosten bei Corona-Infektion
Während der Corona-Pandemie konnten Arbeitnehmer häufig nicht oder nur eingeschränkt beschäftigt werden. Für den Fall der Zahlung des Arbeitsentgelts trotz Arbeitsausfalls sah das Infektionsschutzgesetz unter bestimmten Bedingungen eine Erstattung der Kosten vor. Doch nicht jede Quarantäne löste eine finanzielle Entlastung bei Ihnen als Arbeitgeber aus. Häufig lag durch eine Infektion auch Arbeitsunfähigkeit vor und Sie waren zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Das Bundesverwaltungsgericht zog jetzt einen Schlussstrich und schloss Erstattungen bei gleichzeitiger Entgeltfortzahlungspflicht aus.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Entgeltfortzahlung & Krankengeld: Wann Mitarbeiter den Firmenwagen behalten dürfen
Hat ein Mitarbeiter einen Firmenwagen, den er auch privat nutzen darf, ist diese Berechtigung Teil der Entlohnung. Sie darf dem Beschäftigten bei Arbeitsunfähigkeit deshalb nicht einfach entzogen werden. Ein gerade veröffentlichtes Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) (vom 16.5.2025, Az. 10 SLa 1164/24, Revision nicht zugelassen) stellt klar, was während der Entgeltfortzahlung und bei Krankengeldbezug im Hinblick auf einen Firmenwagen konkret gilt.
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Aktuelles
Enthalten in Personal aktuell
Stoppen Sie die Kostenspirale der Entgeltfortzahlung und nehmen Dritte im Einzelfall in Regress!
Wer arbeitsunfähig erkrankt ist, soll nicht bestraft werden. Deshalb bekommt er erst einmal sein Gehalt für maximal 6 Wochen weitergezahlt. Dennoch gibt es Fallkonstellationen, in denen es sich für Sie als Arbeitgeber lohnt, auf die Kostenbremse zu treten. Es rechnet sich, genau darauf zu achten, was Sie weiterzahlen müssen. Und es gibt Fälle, in denen Sie Dritte zur Kasse bitten können.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Bei Selbstverschulden haben Mitarbeiter keinen Anspruch
Mitarbeiter, die krankheitsbedingt arbeitsunfähig werden, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Das gilt nach einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (LAG) allerdings nicht, wenn die Beschäftigten selbst verschuldet erkranken (LAG, Urteil vom 22.5.2025, Az. 5 Sa 284 a/24) Lesen Sie hier, wann und warum Sie in solchen Fällen die Entgeltfortzahlung verweigern dürfen.
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Arbeitgeber muss für Ausfall wegen Entzündung aufgrund einer Tätowierung den Lohn nicht fortzahlen
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist für jeden Arbeitgeber eine zusätzliche Belastung. Schließlich muss dem Arbeitnehmer hier der Lohn weitergezahlt werden, obwohl der Arbeitnehmer keine für den Arbeitgeber abrechenbare Leistung erbringt. Das Gesetz zieht allerdings Grenzen. Nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer die Krankheit selbst verschuldet hat. Wann das der F all ist, muss dabei überwiegend die Rechtsprechung klären.
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Enthalten in Personal aktuell
Verlängertes Kinderkrankengeld noch bis 31.12.2025: So regeln Sie alles rund um die Freistellung
Besonders kleinere Kinder werden häufig krank. Mitarbeiter, die gleichzeitig Eltern sind, geraten deshalb oft in einen Zwiespalt zwischen Betreuung und Arbeitnehmerpflichten. Ausgeglichen wird diese besondere Belastung durch das Kinderkrankengeld. Dieses erhalten die betreffenden Mitarbeiter zwar von ihrer Krankenkasse. Dennoch gibt es für Sie beim Bezug von Kinderkrankengeld eine Menge zu erledigen. Lesen Sie hier, wie Sie dabei nach aktuellen Regeln vorgehen und welche Bezugsdauer in den nächsten Monaten noch gilt.
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