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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Fortsetzung oder neu erkrankt? So klären Sie die Entgeltfortzahlung rechtssicher
Die kalte Jahreszeit steht bevor und das bedeutet für Sie: Die Arbeitsunfähigkeitsmitteilungen, die Sie bearbeiten müssen, häufen sich bald wieder. Herausfordernd wird es für Sie, wenn ein Mitarbeiter immer wieder erkrankt. Haben Sie es in solchen Fällen mit einer Fortsetzungserkrankung zu tun und können Sie die Entgeltfortzahlung stoppen? Für die Beantwortung dieser Frage steht Ihnen die Vorerkrankungsanfrage zur Verfügung. Lesen Sie hier, wie Sie eine Antwort erhalten, mit der Sie betriebsprüfungssicher arbeiten können.
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Enthalten in Das Berufsausbilder-Magazin
Wann die Entgeltfortzahlung für Auszubildende an ihre Grenzen kommt
Auszubildende sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und genießen diesbezüglich auch alle Rechte. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gehört die Lohnfortzahlung dazu. Als Ausbildungsbetrieb müssen Sie diese für 6 Wochen leisten, wenn der Azubi erkrankt. Meldet sich der Azubi kurz nach diesen 6 Wochen erneut krank, dann stellt sich die Frage, ob Sie seine Vergütung im Rahmen der Lohnfortzahlung erneut weiter leisten müssen. Ein aktuelles Gerichtsurteil bringt Ihnen Erkenntnisse.
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Enthalten in Das Berufsausbilder-Magazin
Auch Krankheit nach einer Urlaubsphase kann die Entgeltfortzahlung beeinflussen
Kommt es häufiger vor, dass ein Auszubildender im Anschluss an seinen Jahresurlaub krank ist, kommen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Krankmeldung auf. Das kann sich auf die Entgeltfortzahlung auswirken. Im vorliegenden Fall hat das Arbeitsgericht Heilbronn die Verweigerung, Entgelt weiterzuzahlen, als rechtens eingestuft (Urteil vom 27.03.2026; Az: 7 Ca 314/25).
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Arbeitgeber muss nicht für Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Komplikationen nach freiwilliger Brust-OP zahlen
Als Arbeitgeber müssen Sie für den Fall des krankheitsbedingten Ausfalls Ihres Mitarbeiters grundsätzlich (vorübergehend) das Entgelt fortzahlen. Voraussetzung dafür ist jedoch von Gesetzes wegen, dass den Mitarbeiter für die Arbeitsunfähigkeit kein Verschulden trifft. In welchen Fällen von einer selbst verschuldeten Arbeitsunfähigkeit auszugehen ist, ist grundsätzlich eine Frage des Einzelfalls.
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Enthalten in Personal aktuell
Keine Entgeltfortzahlung am Ende des Arbeitsverhältnisses: Das kann auch befristet Beschäftigte betreffen
Lässt sich ein Arbeitnehmer nach der Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krankschreiben, ist der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erschüttert. Sie können dann die Entgeltfortzahlung verweigern, bis der Mitarbeiter seine Arbeitsunfähigkeit beweist. Was aber bedeutet diese Rechtsprechung für Mitarbeiter, deren Arbeitsvertrag befristet ist? Darum geht es im Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Kassel vom 27.1.2026 (9 Ca 262/26). Gleichzeitig gibt das Urteil wichtige Hinweise zum Beweiswert der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
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Enthalten in Personal aktuell
„Ich glaube meinen Patienten“ und „Ich erinnere mich nicht“: Das reicht nicht zum Beweis der Arbeitsunfähigkeit
Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass Ihr Mitarbeiter seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht, dürfen Sie die Entgeltfortzahlung verweigern, bis der Mitarbeiter seine Arbeitsunfähigkeit beweist. Hierzu wird er in der Regel seinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Doch das allein reicht nicht. Wenn der Arzt nämlich keine Tatsachen vorträgt, nach denen er die Arbeitsunfähigkeit sachkundig und belastbar festgestellt hat, gilt diese nicht als bewiesen. Das zeigen die folgenden zwei Fälle.
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Krank bis zum Befristungsende: Arbeitnehmer erhält zu Recht keine Entgeltfortzahlung!
Es ist ein altbekanntes Phänomen, dass Arbeitnehmer sich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder des befristeten Arbeitsverhältnisses krankschreiben lassen. Für Sie als Arbeitgeber ist das umso ärgerlicher, weil Sie dafür oftmals noch die Zeche in Form von Entgeltfortzahlung zahlen. Die Arbeitsgerichte machen es den Mitarbeitern jedoch seit geraumer Zeit nicht mehr ganz so einfach, damit durchzukommen, wie dieser Fall zeigt.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
COVID, Influenza & Co: Wann Sie eine Infektion als Arbeitsunfall einstufen
Erkranken Mitarbeiter Ihres Unternehmens an einem Infekt und sind sie arbeitsunfähig, ist die Folge normalerweise Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Doch hin und wieder kann eine entsprechende Erkrankung auch einen Arbeitsunfall darstellen. Diesen sollten Sie auf Anhieb erkennen. Denn: Bei Anerkennung eines Arbeitsunfalls hat der betroffene Mitarbeiter Anspruch auf das umfassende Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung. Das kann eine Akutbehandlung sein sowie die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Schließlich sind Verletzten- und Übergangsgeld oder sogar Rentenzahlungen möglich. Ein aktuelles Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) zeigt, wann eine virale oder bakterielle Infektion die Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall erfüllt (Urteil vom 19.1.2026 Az. L 3 U 161/24).
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