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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Krank bis zum Befristungsende: Arbeitnehmer erhält zu Recht keine Entgeltfortzahlung!
Es ist ein altbekanntes Phänomen, dass Arbeitnehmer sich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder des befristeten Arbeitsverhältnisses krankschreiben lassen. Für Sie als Arbeitgeber ist das umso ärgerlicher, weil Sie dafür oftmals noch die Zeche in Form von Entgeltfortzahlung zahlen. Die Arbeitsgerichte machen es den Mitarbeitern jedoch seit geraumer Zeit nicht mehr ganz so einfach, damit durchzukommen, wie dieser Fall zeigt.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
COVID, Influenza & Co: Wann Sie eine Infektion als Arbeitsunfall einstufen
Erkranken Mitarbeiter Ihres Unternehmens an einem Infekt und sind sie arbeitsunfähig, ist die Folge normalerweise Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Doch hin und wieder kann eine entsprechende Erkrankung auch einen Arbeitsunfall darstellen. Diesen sollten Sie auf Anhieb erkennen. Denn: Bei Anerkennung eines Arbeitsunfalls hat der betroffene Mitarbeiter Anspruch auf das umfassende Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung. Das kann eine Akutbehandlung sein sowie die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Schließlich sind Verletzten- und Übergangsgeld oder sogar Rentenzahlungen möglich. Ein aktuelles Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) zeigt, wann eine virale oder bakterielle Infektion die Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall erfüllt (Urteil vom 19.1.2026 Az. L 3 U 161/24).
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Aktuelles
Enthalten in Personal aktuell
Erst die eine, dann die andere Krankheit: Prüfen Sie, ob ein „einheitlicher Verhinderungsfall“ vorliegt!
Erkrankt Ihr Mitarbeiter, sind Sie verpflichtet, ihm für bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten. Wird er nach seiner Genesung aufgrund einer anderen Erkrankung arbeitsunfähig, entsteht ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch für bis zu sechs Wochen. Tritt die neue Erkrankung jedoch zur noch bestehenden Erkrankung hinzu, beginnt keine neue Sechswochenfrist (einheitlicher Verhinderungsfall). Was aber, wenn zwei Krankschreibungen unmittelbar aneinander anschließen oder wenn dazwischen nur ohnehin arbeitsfreie Tage liegen, z. B. ein Wochenende? Darum geht es im Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Thüringen vom 16.12.2025 (5 Sa 154/23).
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Arbeitnehmer erhält trotz neuer Krankheit keine Fortzahlung
Manche Arbeitnehmer halten sich für kreativ, wenn es darum geht, den Zeitraum der Entgeltfortzahlung über die 6 Wochen hinaus zu verlängern. Im nachfolgenden Fall jedoch nur mit mäßigem Erfolg. Allein die Tatsache, dass nach 6 Wochen eine andere Krankheit die Arbeitsunfähigkeit verlängert, reicht hierfür nämlich nicht aus.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Fortsetzung oder neu erkrankt? Wie Sie die Entgeltfortzahlung rechtssicher klären
Erkrankt ein Beschäftigter immer wieder an derselben Krankheit, entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nur einmal. Egal, wie lange die Fortsetzungserkrankung also dauert: Nach 6 Wochen endet die Entgeltfortzahlungspflicht Ihres Unternehmens. Doch wie erfahren Sie, ob es sich um eine Fortsetzungserkrankung oder um immer wieder neue Erkrankungen handelt? Hierfür steht Ihnen zum einen die Vorerkrankungsanfrage zur Verfügung. Damit müssen Sie sich aber nicht begnügen. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 18.1.2023, Az. 5 AZR 93/22, veröffentlicht am 2.5.2023). Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie konkret haben.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld gilt auch im Jahr 2026 – so regeln Sie die Details
Derzeit werden auch Kinder häufig krank. Eltern geraten deshalb oft in einen Zwiespalt zwischen Betreuung und Arbeitnehmerpflichten. Ausgeglichen wird diese besondere Belastung durch das sogenannte Kinderkrankengeld. Der vorübergehend erweiterte Anspruch darauf sollte eigentlich zum 31.12.2025 enden. Mittlerweile steht fest, dass er auch im Jahr 2026 weitergeführt wird. Das ist eine gute Nachricht für Ihr Unternehmen und alle Mitarbeiter mit Kindern, die betreut werden müssen.
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Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Keine Erstattung der Lohnkosten bei Corona-Infektion
Während der Corona-Pandemie konnten Arbeitnehmer häufig nicht oder nur eingeschränkt beschäftigt werden. Für den Fall der Zahlung des Arbeitsentgelts trotz Arbeitsausfalls sah das Infektionsschutzgesetz unter bestimmten Bedingungen eine Erstattung der Kosten vor. Doch nicht jede Quarantäne löste eine finanzielle Entlastung bei Ihnen als Arbeitgeber aus. Häufig lag durch eine Infektion auch Arbeitsunfähigkeit vor und Sie waren zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Das Bundesverwaltungsgericht zog jetzt einen Schlussstrich und schloss Erstattungen bei gleichzeitiger Entgeltfortzahlungspflicht aus.
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Enthalten in Lohn & Gehalt aktuell
Entgeltfortzahlung & Krankengeld: Wann Mitarbeiter den Firmenwagen behalten dürfen
Hat ein Mitarbeiter einen Firmenwagen, den er auch privat nutzen darf, ist diese Berechtigung Teil der Entlohnung. Sie darf dem Beschäftigten bei Arbeitsunfähigkeit deshalb nicht einfach entzogen werden. Ein gerade veröffentlichtes Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) (vom 16.5.2025, Az. 10 SLa 1164/24, Revision nicht zugelassen) stellt klar, was während der Entgeltfortzahlung und bei Krankengeldbezug im Hinblick auf einen Firmenwagen konkret gilt.
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