Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll jeder Art von Diskriminierung im Betrieb vorbeugen. Darauf können sich auch Auszubildende berufen. Es gilt darüber hinaus für das Bewerbungsverfahren von Arbeitnehmern und Auszubildenden. Leider kommt es vor, dass auf der Basis dieses Gesetzes unberechtigte Schadenersatzforderungen gestellt werden.