Es ist ein altbekanntes Phänomen, dass Arbeitnehmer sich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder des befristeten Arbeitsverhältnisses krankschreiben lassen. Für Sie als Arbeitgeber ist das umso ärgerlicher, weil Sie dafür oftmals noch die Zeche in Form von Entgeltfortzahlung
zahlen. Die Arbeitsgerichte machen es den Mitarbeitern jedoch seit geraumer Zeit nicht mehr ganz so einfach, damit durchzukommen, wie dieser Fall zeigt.